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Rechtsprechung des Hessischen LSG in der GUV

Das Hessische Landessozialgericht (LSG Hessen) in Darmstadt hat in der Vergangenheit eine Vielzahl von Entscheidungen im Bereich der Gesetzlichen Unfallversicherung getroffen. Diese Urteile betreffen die unterschiedlichsten Themen des Unfallversicherungsrechts, darunter die Anerkennung von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Berufskrankheiten. Durch das Hessische Landessozialgericht werden aber auch Streitigkeiten geklärt, ob nach Anerkennung eines Versicherungsfalls ein Anspruch auf bestimmte Leistungen (u. a. Rentenleistungen, Verletztengeld, Übergangsgeld oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) durch die Gesetzliche Unfallversicherung zu erbringen sind.

Folgend ist die relevante und interessante Rechtsprechung durch das Hessische Landessozialgericht (LSG) im Rechtsgebiet der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) aufgeführt. Hierbei kann es sich um Urteile oder Beschlüsse handeln, welche durch das Hessische Landessozialgericht, das sich in Darmstadt befindet, in der zweiten sozialgerichtlichen Instanz (Berufungsinstanz) ergangen sind.

Rentenversicherung

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Gesetzliche Rentenversicherung

Krankenversicherung

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Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

Gesetzliche Pflegeversicherung

Unfallversicherung

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Gesetzliche Unfallversicherung