Die Gesetzliche Krankenversicherung
ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung und wurde bereits im Jahre 1883 gegründet.
Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung:
Die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung sind die Gesetzlichen Krankenkassen.
Diese wiederum sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Die Aufgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung werden von folgenden Kassenarten bzw. Krankenkassen durchgeführt:
- Ersatzkassen
- Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
- Betriebskrankenkassen (BKK)
- Innungskrankenkassen (IKK)
- Landwirtschaftliche Krankenkasse
- See-Krankenkasse
- Knappschaft
Aufgabe
Bereits seit der Gründung der Krankenversicherung stand die Solidarität im Vordergrund. Also der Ausgleich der Risiken zwischen:
- Jung und Alt,
- Reich und Arm,
- Einzelpersonen und Großfamilie
- Kranken und Gesunden
Neben der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören zur Sozialversicherung die Gesetzliche
- Pflegeversicherung,
- Rentenversicherung,
- Unfallversicherung und
- Arbeitslosenversicherung.
Letzte Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung
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