Die Gesetzliche Krankenversicherung

ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung und wurde bereits im Jahre 1883 gegründet.

Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung:

Die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung sind die Gesetzlichen Krankenkassen.
Diese wiederum sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Die Aufgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung werden von folgenden Kassenarten bzw. Krankenkassen durchgeführt:

  • Ersatzkassen
  • Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
  • Betriebskrankenkassen (BKK)
  • Innungskrankenkassen (IKK)
  • Landwirtschaftliche Krankenkasse
  • See-Krankenkasse
  • Knappschaft

Aufgabe

Bereits seit der Gründung der Krankenversicherung stand die Solidarität im Vordergrund. Also der Ausgleich der Risiken zwischen:

  • Jung und Alt,
  • Reich und Arm,
  • Einzelpersonen und Großfamilie
  • Kranken und Gesunden

Neben der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören zur Sozialversicherung die Gesetzliche

  • Pflegeversicherung,
  • Rentenversicherung,
  • Unfallversicherung und
  • Arbeitslosenversicherung.

Rentenversicherung

Gesetzliche Rentenversicherung

Krankenversicherung

Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Pflegeversicherung

Gesetzliche Pflegeversicherung

Unfallversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung