Leistungsrecht ab 2017 | GPV
Das Leistungsrecht der Sozialen Pflegeversicherung (ab 2017)
Zum 01.01.2017 erfolgte in der Sozialen Pflegeversicherung (Gesetzlichen Pflegeversicherung, GPV) ein Paradigmenwechsel. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wurde komplett neu definiert; die bisherigen drei Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Die Beiträge in dieser Kategorie beschäftigen sich mit den Leistungsthemen mit Rechtsstand ab Januar 2017.
Die Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung untergliedern sich im Wesentlichen in die ambulanten Pflegeleistungen und die stationären Pflegeleistungen. Zu den ambulanten Pflegeleistungen gehören die Leistungen, welche die Pflegebedürftigen beanspruchen können, deren Pflege in der häuslichen Umgebung sichergestellt wird. Zu den stationären Pflegeleistungen gehören hingegen die Leistungen, welche der Leistungskatalog nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) außerhalb der häuslichen Umgebung vorsieht. Hierzu gehören unter anderem die vollstationären Pflegeleistungen inklusive der Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI, die teilstationären Pflegeleistungen (Tages- und Nachtpflege) und die Kurzzeitpflege.
Das Leistungsrecht sieht darüber hinaus auch weitere Pflegeleistungen vor, beispielsweise die Rentenversicherungspflicht für Pflegepersonen, die Versorgung mit Pflege-Hilfsmitteln und die Versorgung mit digitalen Pflegeanwendungen.
Beiträge zu den Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung mit Rechtsstand bis Dezember 2016 können unter Pflegeversicherung – Leistungsrecht aufgerufen werden!
Die Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung sind im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) definiert und näher beschrieben. Darüber hinaus hat der GKV-Spitzenverband – der gleichzeitig auch der Spitzenverband Bund der Pflegekassen ist – ein Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI veröffentlicht. Dieses Rundschreiben wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und verfolgt das Ziel, dass die Leistungsvorschriften bei den einzelnen Pflegekassen einheitlich ausgelegt und einheitlich in der Praxis umgesetzt werden.