Leistungsrecht ab 2017 | GPV
Zum 01.01.2017 erfolgte in der Sozialen Pflegeversicherung ein Paradigmenwechsel. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wurde komplett neu definiert; die bisherigen drei Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Die Beiträge in dieser Kategorie beschäftigen sich mit den Leistungsthemen mit Rechtsstand ab Januar 2017.
Beiträge zu den Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung mit Rechtsstand bis Dezember 2016 können unter Pflegeversicherung – Leistungsrecht aufgerufen werden!