Rechtsprechung durch Sozialgerichtsbarkeit
Urteile | Beschlüsse | Sozialgerichte
Das deutsche Sozialrechtssystem ist komplex und umfasst eine Vielzahl von Regelungen, die das Verhältnis zwischen Bürgern oder auch Leistungserbringern und den einzelnen Sozialversicherungsträgern regeln. In diesem Kontext spielt die Sozialgerichtsbarkeit eine entscheidende Rolle, um Streitigkeiten im Zusammenhang mit sozialen Leistungen, Beiträgen und Versicherungen zu klären.
In dieser Kategorien sind Urteile und Beschlüsse nachzulesen, welche die Sozialgerichte, Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht gesprochen bzw. erlassen haben. Die Rechtsprechung ist untergliedert in die
- Rechtsprechung Gesetzliche Krankenversicherung
- Rechtsprechung Gesetzliche Rentenversicherung
- Rechtsprechung Gesetzliche/Soziale Pflegeversicherung und die
- Rechtsprechung Gesetzliche Unfallversicherung.
Ein Urteil ist die abschließende Entscheidung eines Gerichts über den Streitgegenstand in einem Klageverfahren und wird in der Regel am Ende eines Hauptsacheverfahrens (z. B. über eine Sozialleistung) erlassen. Es wird im Regelfall auf Grundlage einer mündlichen Verhandlung gefällt. Die Urteile sind schriftlich abzufassen und enthalten eine ausführliche Begründung (Tatbestand, Entscheidungsgründe).
Ein Beschluss ist eine gerichtliche Entscheidung, die meist ohne mündliche Verhandlung oder in Verfahrensfragen getroffen wird. Beschlüsse werden häufig in Eilverfahren (z. B. einstweiliger Rechtsschutz) erlassen. Sie entscheiden auch über prozessuale Fragen, wie die Zulässigkeit eines Rechtsmittels oder die Aussetzung eines Verfahrens. Beispiele sind die Streitwertfestsetzung, Ablehnung eines Richters, einstweilige Anordnung. Gegen Beschlüsse können je nach Fall Beschwerde oder ein anderes Rechtsmittel eingelegt werden, meist beim übergeordneten Gericht.