Gesetzliche/Soziale Pflegeversicherung
Die Soziale bzw. Gesetzliche Pflegeversicherung (GPV)
Am 22. April 1994 war es soweit. Der Bundestag hat die Pflegeversicherung beschlossen. Nachdem zu dieser Zeit bereits mehr als 20 Jahre über die Einführung politisch diskutiert wurde, hat der Bundesrat am 29. April 1994 mit einem einstimmigen Votum den Weg geebnet.
Um Pflegebedürftige und Pflegende in ihrer besonderen Situation zu unterstützen, wurde als weitere und fünfte Säule der Sozialversicherung mit dem Jahr 1995 die Soziale bzw. Gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt. Ziele der Pflegeversicherung waren – und sind es auch heute noch -, die Versorgung Pflegebedürftiger umfassend zu verbessern. Ebenfalls sollen die Belastungen, die mit der Pflegebedürftigkeit entstehen, für die Betroffenen gemildert bzw. abgefedert werden.
Vor der Einführung der Pflegeversicherung war die Situation pflegebedürftiger Menschen in Deutschland stark verbesserungswürdig. Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung sah bis zur Einführung der Pflegekasse zwar Leistungen für den Fall der Pflegebedürftigkeit vor. Wegen der Höhe die Kosten, die durch die Pflege entstandenen sind, wurde jedoch der überwiegende Teil aus Mitteln der Sozialhilfe finanziert. Durch die Einführung der Pflegeversicherung wurde daher auch die Schwelle zur Sozialhilfe deutlich angehoben.
Träger der Sozialen Pflegeversicherung
Die Träger der Sozialen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die unter dem Dach der Krankenkassen errichtet wurden. Pflegekassen sind rechtlich selbstständige Körperschaften mit eigenen Satzungen, mit Rechten und Pflichten, wie jede öffentliche Körperschaft auch.
Das Selbstverwaltungsorgan der Pflegekassen ist jeweils das Selbstverwaltungsorgan der Krankenkasse, bei der die Pflegekasse errichtet ist.
Aufgabe
Aufgabe der Pflegeversicherung ist das Risiko der Pflegebedürftigkeit abzufangen und die Versorgung Pflegebedürftiger zu verbessern. Gleichzeitig sollen auch die Pflegepersonen entlastet und unterstützt werden.
Ausblick
Die Soziale Pflegeversicherung hat sich seit deren Einführung im Jahr 1995 im Laufe der Zeit stark weiterentwickelt. Ein großer Meilenstein wurde zum 01.01.2017 umgesetzt, mit dem die bis dahin geltenden drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade überführt wurden.
Angesichts des demografischen Wandels und der steigenden Zahl älterer Menschen und der immer mehr an Bedeutung gewinnenden demenziellen Erkrankungen wird sich auch in Zukunft die Soziale Pflegeversicherung weiterentwickeln müssen. Diskussionen über die Finanzierung und die Zukunft der Pflegeversicherung müssen weiter intensiviert werden.
Vorschläge, um die Pflegeversicherung nachhaltig zu gestalten, werden weiterhin kreativ diskutiert und umgesetzt werden müssen. Die Entwicklung der Sozialen Pflegeversicherung zeigt, dass sie sich kontinuierlich an veränderte gesellschaftliche Anforderungen anpasst und auch künftig anpassen muss. Daher bleiben Herausforderungen wie die Finanzierung und die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Pflege weiterhin wichtige Themen für Politik und Gesellschaft.