Die Gesetzliche/Soziale Pflegeversicherung

Am 22. April 1994 war es soweit. Der Bundestag hat die Pflegeversicherung beschlossen. Nachdem zu dieser Zeit bereits mehr als 20 Jahre über die Einführung politisch diskutiert wurde, hat der Bundesrat am 29. April 1994 mit einem einstimmigen Votum den Weg geebnet.

Um Pflegebedürftige und Pflegende in ihrer besonderen Situation zu unterstützen, wurde als weitere und fünfte Säule der Sozialversicherung mit dem Jahr 1995 die Pflegeversicherung eingeführt. Ziele der Pflegeversicherung waren – und sind es auch heute noch -, die Versorgung Pflegebedürftiger umfassend zu verbessern. Ebenfalls sollen die Belastungen, die mit der Pflegebedürftigkeit entstehen, für die Betroffenen gemildert bzw. abgefedert werden.

Vor der Einführung der Pflegeversicherung war die Situation pflegebedürftiger Menschen in Deutschland stark verbesserungswürdig. Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung sah bis zur Einführung der Pflegekasse zwar Leistungen für den Fall der Pflegebedürftigkeit vor. Wegen der Höhe die Kosten, die durch die Pflege entstandenen sind, wurde jedoch der überwiegende Teil aus Mitteln der Sozialhilfe finanziert. Durch die Einführung der Pflegeversicherung wurde daher auch die Schwelle zur Sozialhilfe deutlich angehoben.

Träger der Sozialen Pflegeversicherung

Die Träger der Sozialen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die unter dem Dach der Krankenkassen errichtet wurden. Pflegekassen sind rechtlich selbstständige Körperschaften mit eigenen Satzungen, mit Rechten und Pflichten, wie jede öffentliche Körperschaft auch.

Das Selbstverwaltungsorgan der Pflegekassen ist jeweils das Selbstverwaltungsorgan der Krankenkasse, bei der die Pflegekasse errichtet ist.

Aufgabe

Aufgabe der Pflegeversicherung ist das Risiko der Pflegebedürftigkeit abzufangen und die Versorgung Pflegebedürftiger zu verbessern. Gleichzeitig sollen auch die Pflegepersonen entlastet und unterstützt werden.

Die Beiträge in dieser Kategorie enthalten Themen zum Beitrags- und Versicherungsrechts der Sozialen Pflegeversicherung.

Die Beiträge in dieser Kategorie enthalten Leistungsthemen der Sozialen Pflegeversicherung mit Rechtsstand bis einschließlich Dezember 2016. Da die Soziale Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz ab Januar 2017 grundlegend reformiert wurde, können die ab 01.01.2017 geltenden Leistungsvorschriften unter Pflegeversicherung – Leistungsrecht ab 2017 aufgerufen werden!

Zum 01.01.2017 erfolgte in der Sozialen Pflegeversicherung ein Paradigmenwechsel. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wurde komplett neu definiert; die bisherigen drei Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Die Beiträge in dieser Kategorie beschäftigen sich mit den Leistungsthemen mit Rechtsstand ab Januar 2017.

Beiträge zu den Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung mit Rechtsstand bis Dezember 2016 können unter Pflegeversicherung – Leistungsrecht aufgerufen werden!

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