Leistungsrecht | GRV
Das Leistungsrecht der Gesetzlichen Rentenversicherung
Das Leistungsrecht der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) in Deutschland gehört zu den bedeutendsten Leistungsbereichen des Sozialversicherungssystems. Es regelt die Ansprüche und Leistungen, die Versicherten insbesondere im Alter oder bei Erwerbsminderung zustehen.
Schon die Rechtsvorschrift des § 23 SGB I gibt einen Überblick über die Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung. Die konkreten Anspruchsvoraussetzungen sind dann im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) definiert.
Zu den Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung zählen die Leistungen zur Prävention, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und die Leistungen zur Nachsorge mit den wirtschaftlichen Hilfen.
Zusätzlichen gehören die Renten wegen Alters, die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und die Knappschaftsausgleichsleistungen, die Renten wegen Todes einschließlich der Abfindungen von Witwenrenten und Witwerrenten sowie die Beitragserstattungen zu den GRV-Leistungen. Die Leistung der Renten stellt dabei den bedeutendsten Leistungsblock dieses Sozialversicherungszweiges dar.
Darüber hinaus gehören auch die Zuschüsse zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung und die Leistungen für Kindererziehungen zu den Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung.
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