Gesetzliche Unfallversicherung | GUV
Die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
Die bereits im Jahre 1884 gegründete Unfallversicherung gehört zu den ältesten Sozialversicherungszweigen des deutschen Sozialversicherungssystems.
Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung
Die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) sind die:
- Gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und
- Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen)
Untergliedert sind die Berufsgenossenschaften nach Branchen. Bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand gibt es eine weitestgehend regionale Untergliederung.
Die gesetzliche Unfallversicherung wird durch die Träger der GUV verwaltet. Diese sind eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Die Versicherungsträger der öffentlichen Hand im Kommunal- und Landesbereich stehen unter der Aufsicht der zuständigen Behörde im Landesbereich (meist des Landessozialministeriums).
Die Gesetzliche Unfallversicherung ist im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt.
Aufgaben
Aufgabe der Gesetzlichen Unfallversicherung ist, das Risiko der Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten zu tragen. Hier sieht der Leistungskatalog die Zahlung von Renten vor. Darüber hinaus werden alle Leistungen, wie z. B. Heilbehandlung, Hilfsmittel, usw. gewährt, die aufgrund des Versicherungsfalles notwendig sind.
Eine elementare Aufgabe ist jedoch auch die Prävention – also Leistungen und Maßnahmen, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern.
Finanzierung
Die Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgt in der Regel über Beiträge, die von den Arbeitgebern bzw. Unternehmern gezahlt werden. Diese Beiträge basieren auf den Lohnsummen der Unternehmen und dienen dazu, die Kosten für die Absicherung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und anderen arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken zu decken. Die Versicherten selbst zahlen keine Beiträge zur Gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Beiträge werden nach den Entgelten der Versicherten bemessen, welche diese von ihrem Arbeitgeber bzw. Unternehmen erhalten. Zugleich orientieren sich die Beiträge nach dem Grad der Unfallgefahr.
Die öffentlichen Unfallversicherungsträger werden mit Steuermitteln finanziert.
Bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung gilt die Besonderheit, dass sie Beiträge hinsichtlich der Höhe, von den Flächen und Ertragswerten des jeweiligen landwirtschaftlichen Unternehmens richten.
Darüber hinaus können staatliche Zuschüsse oder andere Einnahmequellen wie beispielsweise Erträge aus Vermögensanlagen oder Rücklagen die Finanzierung der GUV ergänzen. In einigen Ländern gibt es auch spezielle Fonds oder Ausgleichsmechanismen, um die finanzielle Stabilität der Gesetzlichen Unfallversicherung zu gewährleisten.