Sozialversicherung kompetent
Die deutsche Sozialversicherung hat eine lange Geschichte und bildet im Bereich der sozialen Sicherung den wichtigsten Baustein. Jedoch hat unsere Sozialversicherung – untergliedert in die Gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung – zahlreiche, umfangreiche und komplexe Rechtsvorschriften. Zum einen ist die Sozialversicherung in zahlreichen Gesetzeswerken geregelt. Zum anderen haben die Versicherungsträger in Besprechungsergebnissen, aber auch die Rechtsprechung durch die Gerichtsbarkeit das Sozialversicherungsrecht mitbestimmt und geregelt.
Rentenberater, die Sie – die ähnlich wie Rechtsanwälte – im Bereich der Gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung unterstützen, von den Versicherungsträgern unabhängig beraten und auch vor Sozial- und Landessozialgerichten vertreten, stehen Ihnen in den genannten Bereichen kompetent zur Verfügung.
Sozialversicherung-kompetent.de bietet Ihnen detaillierte fachliche Informationen und die Hilfe von registrierten Rentenberatern für Ihre Fragen.