Allgemeines | Sozialversicherung
Allgemeine Themen zur Sozialversicherung
Allgemeines zur Sozialversicherung: Allgemeine Beiträge und Themen, die übergreifend mehrere Sozialversicherungszweige betreffen.
Einige Themen sind für mehrere oder sogar alle Sozialversicherungszweige relevant; sie gelten also beispielsweise für die Gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung gleichermaßen und können damit nicht nur einem Zweig der Sozialversicherung zugeordnet werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um die Beurteilung und Einstufung bestimmter Entgeltbestandteile als Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung oder die Beurteilung bestimmter Personenkreise, ob diese von der Versicherungspflicht erfasst werden oder auch nicht.
Die einzelnen Sozialversicherungszweige sind in eigenen Sozialgesetzbüchern geregelt. Die speziellen Gesetze beschreiben die spezifischen Besonderheiten, wie beispielsweise das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) die Gesetzliche Krankenversicherung oder das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) die Gesetzliche Rentenversicherung. In diesen Sozialgesetzbüchern wird spezifisch beispielsweise geregelt, wann in dem jeweiligen Sozialversicherungszweig eine Versicherungspflicht eintritt und welche Leistungen aus diesem Sozialversicherungszweit zu gewähren sind. Dennoch gibt es grundlegenden Elemente und Funktionsweisen der Sozialversicherung, die allgemeine für mehrere, wenn nicht sogar für alle Sozialversicherungszeige gelten.
In dieser Kategorie sind auch Beiträge zu finden, die sich mit der Geschichte der einzelnen Sozialversicherungszweige beschäftigen.