Versicherungsrecht | GRV
Das Beitrags- und Versicherungsrecht der Gesetzlichen Rentenversicherung
Das Beitrags- und Versicherungsrecht der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) in Deutschland bildet die Grundlage für die Organisation, Finanzierung und Leistungen dieses bedeutenden Zweigs unserer Sozialversicherung.
Das Versicherungsrecht der GRV hat schon deshalb eine sehr hohe Bedeutung, da in diesem Zweig der Sozialversicherung der Großteil der Erwerbstätigen versichert ist. Von den Erwerbspersonen in Deutschland waren im Jahr 2022 beispielsweise 87,1 Prozent in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Hinzu kommen weitere 3,8 Prozent, die sich in der GRV freiwillig rentenversichern. Welche konkreten Voraussetzungen für das Zustandekommen von Versicherungspflicht für die einzelnen Personenkreise vorliegen müssen, kann den folgend aufrufbaren Beiträgen entnommen werden. Ebenfalls sind Ausführungen darüber nachzulesen, wann die Möglichkeit einer freiwilligen Rentenversicherung innerhalb des Systems der GRV in Betracht kommt.
Für die späteren Leistungen, insbesondere für die Gewährung von Rentenleistung, sind die rentenrechtlichen Zeiten relevant. Folgend kann auch nachgelesen werden, welche rentenrechtlichen Zeiten bei einer Versicherung zustande kommen.
Kommt eine Versicherungspflicht oder eine freiwillige Rentenversicherung in der GRV zustande, muss die Frage noch der Beitragshöhe und der Beitragstragung beurteilt werden. Auch hierzu können in den folgenden Beiträgen Details nachgelesen werden.
Die Beiträge in dieser Kategorie enthalten Themen zum Beitrags- und Versicherungsrecht der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), beispielsweise zur Versicherungspflicht, zur freiwilligen Krankenversicherung und zur Höhe der Beiträge für die einzelnen Versicherten.