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Beschlüsse der Sozialgerichtsbarkeit in der Gesetzlichen Unfallversicherung

Übersicht von Entscheidungen, die im Rechtsgebiet der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) von der Sozialgerichtsbarkeit durch Beschlüsse ergangen sind.


Die Sozialgerichtsbarkeit ist in Deutschland für die Entscheidung über Streitigkeiten im Bereich des Sozialrechts zuständig. Dazu zählt auch die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) – ein bedeutender Zweig der Sozialversicherung, der Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten abdeckt.

Die Sozialgerichtsbarkeit umfasst drei Instanzen:

  • Sozialgerichte (SG) – Eingangsinstanz
  • Landessozialgerichte (LSG) – Berufungsinstanz
  • Bundessozialgericht (BSG) – Revisionsinstanz

Sie entscheidet über Klagen gegen Bescheide von Unfallversicherungsträgern wie z. B. Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen.

Grundsätzlich trifft das Gericht seine Entscheidung durch Urteil nach einer mündlichen Verhandlung.

Beschlüsse sind hingegen formfreie, oft schriftliche Entscheidungen des Gerichts, die ohne Hauptverhandlung getroffen werden und eher verfahrensbezogener Natur sind.

Beschlüsse kommen z. B. in folgenden Situationen zum Einsatz:

  • Ablehnung oder Zulassung von Rechtsmitteln (z. B. Berufung, Revision)
  • Einstweilige Anordnungen (vorläufiger Rechtsschutz)
  • Verfahrensaussetzungen, Verweisungen oder Einstellungen
  • Kostenentscheidungen
  • Zurückweisung unzulässiger Klagen

Typische Beschlüsse im Unfallversicherungsrecht

Im Bereich der Gesetzlichen Unfallversicherung betreffen Beschlüsse unter anderem den einstweiligen Rechtsschutz (§§ 86b SGG), wenn z. B. eine verletzte Person dringend Leistungen wie Heilbehandlung oder Verletztengeld benötigt, aber die Berufsgenossenschaft die Leistung abgelehnt hat. In diesen Fällen kann das Gericht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durch Beschluss eine vorläufige Anordnung treffen.

Auch Verfahrensentscheidungen, Kostenbeschlüsse und Nichtzulassungsbeschwerden bzw. Revisionszulassungen können durch Beschlüsse getroffen werden.

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Gesetzliche Rentenversicherung

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