Die Gesetzliche Rentenversicherung
ist nach der Gesetzlichen Krankenversicherung und Unfallversicherung einer der ältesten Zweige der Sozialversicherung. Nachdem diese bereits im Jahre 1889 unter Friedrich I. und Reichskanzler Otto von Bismarck beschlossen wurde, wurde der Zweig 1891 eingeführt. Dieser beschränkte sich jedoch vorerst auf den Personenkreis der Arbeiter, bis dann 1911 noch der Versicherungsschutz für die Angestellten verabschiedet wurde.
Die Träger der Gesetzlichen Rentenversicherung sind die:
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Deutsche Rentenversicherung (Regionalträger)
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Aufgabe
Aufgabe der Rentenversicherung ist die Zahlung von Renten an Versicherte (z. B. Altersrente, Erwerbsminderungsrente) und Hinterbliebene (z. B. Waisenrente, Witwenrente). Zusammenfassend fängt die Rentenversicherung also das Risiko des Alters, der Erwerbsminderung oder des Todes für die Hinterbliebenen auf.
Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Rentenversicherung beinhaltet jedoch auch Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation und der Teilhabe am Arbeitsleben (früher: berufliche Rehabilitation). Dies sind Maßnahmen, die die Erwerbsfähigkeit wieder herstellen sollen, damit Rentenzahlungen wegen Erwerbsminderung vermieden bzw. auf einen späteren Zeitpunkt hinausgeschoben werden.