Versicherungsrecht | GKV
Das Beitrags- und Versicherungsrecht der Gesetzlichen Krankenversicherung
Die Beiträge in dieser Kategorie enthalten Themen zum Beitrags- und Versicherungsrecht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Ein Versicherungsschutz im System der GKV kann bzw. darf nur dann zustanden kommen, wenn dies die gesetzlichen Vorschriften vorschreiben bzw. zulassen. Das bedeutet, dass für jeden Bürger geprüft werden muss, ob die Voraussetzungen einer Versicherungspflicht gegeben sind. Unterliegen die Bürger keiner Versicherungspflicht (z. B. hauptberuflich Selbstständige oder Familienangehörige), kann überprüft werden, ob der Krankenversicherungsschutz über eine freiwillige Krankenversicherung oder im Rahmen einer kostenfreien Familienversicherung sichergestellt werden kann.
Ein Versicherungsschutz hat immer auch zur Folge, dass die Beitragsberechnung beurteilt werden muss, welche für die unterschiedlichen Personenkreise, die in der GKV versichert sind, unterschiedliche gesetzliche Regelung zur Grundlage haben kann.
Die Bedeutung des Beitrags- und Versicherungsrechts der GKV zeigt sich alleine an der Anzahl der Versicherten. Derzeit sind im System der Gesetzlichen Krankenversicherung fast 74 Millionen Versicherte krankenversichert. Den größten Anteil nehmen davon mit 58,4 Millionen Versicherten die Mitglieder ein; dies sind die Pflichtversicherten und die freiwillig Krankenversicherten. 15,9 Millionen Versicherte sind im Rahmen einer beitragsfreien Familienversicherung über einen Angehörigen mitversichert.