Leistungsrecht | GKV
Das Leistungsrecht der Gesetzlichen Krankenversicherung
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland stellt eine essenzielle soziale Absicherung dar, um im Krankheitsfall die notwendige medizinische Versorgung zu gewährleisten. Das Leistungsrecht der GKV definiert die umfassenden Leistungen, die Versicherten zur Verfügung stehen. Diese reichen vom Anspruch auf ärztliche Behandlung, Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln über die Entgeltersatzleistung Krankengeld bis hin zur stationären Krankenhausbehandlung und Rehabilitationsmaßnahme.
Die Beiträge in dieser Kategorie beschäftigen sich mit den einzelnen Ansprüchen, die das Leistungsrecht der Gesetzlichen Krankenversicherung vorsieht.
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