Versicherungsrecht | GPV
Das Beitrags- und Versicherungsrecht der Gesetzlichen Pflegeversicherung
Welcher Personenkreis wird von der Versicherungspflicht in der Sozialen Pflegeversicherung bzw. Gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV) erfasst, wer ist im Rahmen einer freiwilligen Versicherung oder im Rahmen einer Familienversicherung versichert? Die Beiträge in dieser Kategorie beschäftigen sich mit dem Versicherungsrecht des jüngsten Zweiges der Sozialversicherung.
In der Sozialen Pflegeversicherung können nur Personen versichert sein und damit einen Leistungsanspruch realisieren, wenn dies die gesetzlichen Vorschriften des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) vorsehen.
Darüber hinaus sind in dieser Kategorie Beiträge zum Beitragsrechts der Sozialen Pflegeversicherung. Diese beschäftigen sich mit der Höhe der Beiträge, die aufgrund einer Versicherung zu entrichten sind. Insbesondere sind in den Beiträgen die Beitragssätze zu finden, welche in den einzelnen Kalenderjahren maßgebend sind, wann der Kinderlosenzuschlag zu entrichten ist und wie sich der Beitragssatz reduziert, wenn ein Versicherter mehrere Kinder hat, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Beiträge zur Sozialen Pflegeversicherung werden maximal aus der Beitragsbemessungsgrenze berechnet, welche identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist.