Erwerbsminderungsrenten Gesetzliche Rentenversicherung
Die Erwerbsminderungsrenten nach dem Recht der GRV
Neben den Altersrenten und Hinterbliebenenrenten sind die Erwerbsminderungsrenten bedeutende Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung. Die Erwerbsminderungsrenten (kurz: EM-Renten) untergliedern sich in die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Bestimmte Personen haben mit der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit auch noch einen sogenannten Berufsschutz.
Die folgenden Beiträge befassen sich mit den Anspruchsvoraussetzungen der Erwerbsminderungsrenten der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Neben der Beschreibung der Anspruchsvoraussetzungen für die einzelnen Erwerbsminderungsrenten sind folgend noch einige Besonderheiten im Zusammenhang mit den EM-Renten nachzulesen. Hierzu gehören unter anderem die Regelungen zu den Hinzuverdienstgrenzen, die Besonderheiten, wenn die EM-Rente mit einer Rente aus der Gesetzlichen Unfallversicherung zusammentrifft oder die Regelungen zu den Rentenabschlägen, welche bei Gewährung einer EM-Rente in Abzug gebracht werden.
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