Altersrenten Gesetzliche Rentenversicherung
Die Altersrenten der Gesetzlichen Rentenversicherung | GRV
Das gesetzliche Rentenrecht kennt einige Altersrenten. Neben der Regelaltersrente gibt es in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) noch einige Altersrenten, welche bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze beansprucht werden können. Zu den Altersrenten gehören auch die Altersrente für langjährig Versicherte, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit und die Altersrente für Frauen.
Die Altersrenten, mit denen im Sozialversicherungssystem das Lebensrisiko „Alter“ abgesichert wird, sind die bedeutendsten Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Die immens hohe Bedeutung der Altersrenten ist bereits anhand der hohen Anzahl der Rentenbezieher zu erkennen. Von der Gesetzlichen Rentenversicherung werden mehr als 18,5 Millionen Altersrenten geleistet. Aufgrund der Alterspyramide steigt die Anzahl der Bezieher einer Altersrente aus dem System der Gesetzlichen Rentenversicherung kontinuierlich.
Die Renten werden in erster Linie durch die Beitragszahler finanziert (Stichwort: Generationenvertrag). Jedoch erhält die Gesetzliche Rentenversicherung auch Bundeszuschüsse, mit denen die Leistungsausgaben finanziert werden.
Bei den Altersrenten steht derzeit auch die Erhöhung der Regelaltersgrenze im Blickpunkt, welche aktuell schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben wird. Die Anhebung ist für die Versicherten der Geburtsjahrgänge ab 1964 beendet; das heißt, dass für alle Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 das vollendeten 67. Lebensalter als Regelaltersgrenze gilt. Mit der Anhebung der Regelaltersgrenze geht auch die Anhebung der Altersgrenzen bei den besonderen Altersrenten bzw. bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente die Anhebung der Rentenabschläge einher.
In den folgenden Beiträgen können die Anspruchsvoraussetzungen und die Hintergründe für die einzelnen Altersrenten nachgelesen werden und ab welchem Lebensalter diese – ggf. mit welchen Rentenabschlägen – beansprucht werden können. Aber auch die „Gestaltungsmöglichkeiten“ für die Inanspruchnahme einer Altersrente (Flexirente, Teilrente usw.) sind in den Beiträgen beschrieben.
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