Rentenbescheide sollten geprüft werden
Aktuelle Auswertungen der Rentenversicherungsträger liegen vor und bringen das ans Tageslicht, was die Presse permanent berichtet: Jeder dritte Rentenbescheid ist lücken- oder fehlerhaft!
In den Kalenderjahren 2003 bis 2006 wurden gegen Rentenbescheide der Rentenversicherungsträger in 870.547 Fällen Widersprüche eingelegt, da sich die Versicherten mit dem Bescheid nicht einverstanden erklärten. 216.964 Widersprüchen wurde abgeholfen – also im Sinne des Versicherten positiv entschieden.
Verhältnis irrelevant
Auch wenn die Deutsche Rentenversicherung die extrem hohe Anzahl der abgeholfenen Widersprüche ins Verhältnis zu den im gleichen Zeitraum erlassenen Rentenbescheiden (6,36 Millionen) setzt und die Zahl relativieren möchte, ist die hohe Anzahl der falschen Rentenbescheide inakzeptabel. Denn jeder falsche Rentenbescheid ist einer zuviel!
Neutral betrachtet ist die Prozentzahl der falsch erlassenen Rentenbescheide nicht ausschlaggebend. Dennoch - was nutzt des den Betroffenen, wenn die eigene Rente falsch berechnet wurde und sich daraus finanzielle Nachteile ergeben, wenn andere Rentenbescheide korrekt sind?
Prüfung Rentenbescheid
Gerichtlich zugelassene Rentenberater, die unabhängig von den Rentenkassen und nur im Interesse ihrer Mandanten arbeiten, prüfen erlassene Rentenbescheide danach, ob diese nach dem geltenden Recht erlassen wurden. Neben der Prüfung, ob die Versicherungszeiten komplett im Rentenkonto abgespeichert wurden, wird auch die Berechnung – die für einen Laien sowieso nicht mehr nachzuvollziehen ist – fachmännisch geprüft.
Tipp – Kontenklärung
Um zu vermeiden, dass Renten wegen noch nicht gemeldeter rentenrechtlicher Zeiten evtl. bei einer Rentenantragstellung nicht rechtzeitig ausgezahlt werden können, sollte eine Klärung des Rentenversicherungskontos erfolgen.
Eine Kontenklärung hat auch den Vorteil, dass die private Altersvorsorge – die in Zukunft einen noch höheren Stellenwert einnehmen wird – präziser geplant werden kann. Durch ein Rentengutachten kann für verschiedene Fallkonstellationen die zu erwartende Rentenhöhe errechnet werden. Darauf aufbauend, sollte – unter Berücksichtigung der betrieblichen Altersvorsorge – die private Altersvorsorge geplant werden. Nur so kann das immer mehr gefürchtete Thema „Altersarmut“ vermieden werden.
Fragen Sie die Spezialisten
Für den Bereich der Gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere bei der Durchführung von Kontenklärungen und für die Prüfung von Rentenbescheiden, stehen Ihnen gerichtlich geprüfte und registrierte Rentenberater mit Rat und Tat zur Seite.