Krankengeld der GKV wird in Steuerprogression einbezogen

Das Krankengeld einer Gesetzlichen Krankenkasse (gesetzliches Krankengeld) wird in die Steuerprogression einbezogen. Dass dies verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 26. November 2008 (Aktenzeichen: X R 53/06).

Anlass des Urteils war eine Klage einer Witwe, die es nicht für verfassungskonform sah, dass das Krankengeld, welches von einer gesetzlichen Krankenkasse (gesetzliche Krankengeld) ausgezahlt wird, dem Progressionsvorbehalt unterliegt, das Krankengeld einer privaten Krankenkasse hingegen unberücksichtigt bleibt. In dem Fall ging es um ihren verstorbenen Ehemann, der als selbstständiger Schornsteinfeger freiwillig krankenversichert war.

Hintergrund

§ 32b Abs. 1 EStG schreibt vor, dass bestimmte Lohn- und Einkommensersatzleistungen dem Steuer-Progressionsvorbehalt unterworfen werden. Zwar bleibt die Leistung selbst steuerfrei, jedoch wird diese der Höhe nach bei den weiteren steuerpflichtigen Einkünften berücksichtigt, so dass auf die anderen Einkünfte ggf. ein erhöhter Steuersatz zu entrichten ist.

Das Krankengeld, welches von einer privaten Krankenversicherung ausgezahlt wird, wird im § 32b Abs. 1 EStG nicht aufgeführt und unterliegt dementsprechend auch nicht der Steuerprogression.

Urteil des Bundesfinanzhofs

Der Bundesfinanzhof beanstandete die bestehende gesetzliche Regelung, dass hinsichtlich der Steuerprogression unterschiedliche Regelungen beim Krankengeld der Gesetzlichen bzw. der Privaten Krankenversicherung bestehen. Mit Urteil vom 26.11.2008 (Az. X R 53/06) wies der BFH die Klage der Witwe ab.

In dem Urteil kam der BFH zu dem Ergebnis, dass eine Unterscheidung zwischen dem Krankengeld der Gesetzlichen und der Privaten Krankenversicherung getroffen werden kann. Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz bestehe nicht.

Da eine Differenzierung zwischen einer Leistung aus einem öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsverhältnis und einem privaten Versicherungsverhältnis hinsichtlich der Steuerprogression durchaus getroffen werden kann, blieb die Klägerin mit ihrer Klage erfolglos.

Zur Steuerprogression

Die Steuerprogression ist ein grundlegendes Konzept in der Besteuerung, welches die Art und Weise beschreibt und regelt, wie die Steuerlast mit steigendem Einkommen zunimmt. Im Allgemeinen bedeutet dies, dass Personen mit höherem Einkommen einen höheren Prozentsatz ihres Einkommens an Steuern zahlen als Personen mit niedrigerem Einkommen.

Dieses progressive Steuersystem wird in vielen Ländern angewendet, um die Einkommensungleichheit zu verringern und die öffentlichen Einnahmen zu erhöhen. Durch die Erhebung höherer Steuersätze auf höhere Einkommen kann der Staat finanzielle Ressourcen umverteilen und soziale Programme finanzieren, die zur Unterstützung bedürftiger Bevölkerungsgruppen beitragen.

Die Steuerprogression dient auch dazu, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und das Prinzip der Steuergerechtigkeit zu fördern. Personen mit höherem Einkommen tragen einen größeren Teil zur Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen und Sozialleistungen bei, da sie über größere finanzielle Ressourcen verfügen und daher einen größeren Beitrag zur Gesellschaft leisten können.

Insgesamt spielt die Steuerprogression eine wichtige Rolle bei der Gestaltung eines gerechten und ausgewogenen Steuersystems, das die soziale und wirtschaftliche Entwicklung fördert und gleichzeitig die finanzielle Belastung gerecht verteilt.

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