Häusliche Krankenpflege (HKP)
Die Leistungen der Häuslichen Krankenpflege von der GKV
Bei der Häuslichen Krankenpflege (HKP) handelt es sich um eine Leistung der GKV, die dazu dient, Versicherte in ihrer häuslichen Umgebung medizinisch zu versorgen und so Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder deren Dauer zu verkürzen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Versorgung und zielt darauf ab, die medizinische Betreuung und Genesung im häuslichen Umfeld sicherzustellen.
Zur HKP gehören die Krankenhausvermeidungspflege, die Sicherungspflege und die Unterstützungspflege.
Die häusliche Krankenpflege muss vom behandelnden Arzt verordnet werden. Die Verordnung wird in der Regel von der Krankenkasse geprüft und genehmigt. Die Pflege ist notwendig, wenn der Versicherte eine medizinische Versorgung benötigt, die er selbst oder mit Hilfe von Angehörigen nicht leisten kann.
Die HKP wird in der Regel für maximal vier Wochen verordnet. Bei Bedarf kann die Leistung verlängert werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht.