Leistungen bei Schwangerschaft/Mutterschaft
Die GKV-Leistungen nach §§ 24c bis 24i SGB V
Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung sieht eine Reihe an Leistungen vor, welche Mitglieder und Versicherte bei Schwangerschaft und Mutterschaft beanspruchen können.
Die Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft sind vorwiegend in den Rechtsvorschriften der §§ 24c bis 24i Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) beschrieben und geregelt.
Die folgenden Beiträge zeigen detailliert die einzelnen Leistungen (GKV-Leistungen) und die Anspruchsvoraussetzungen auf - vom Mutterschaftsgeld bis zu den Leistungen bei ambulanter oder stationärer Entbildung - die Versicherte gegenüber ihrer geseztlichen Krankenkasse haben.