Leistungen bei Schwangerschaft/Mutterschaft
Die GKV-Leistungen nach §§ 24c bis 24i SGB V
Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung sieht eine Reihe an Leistungen vor, welche Mitglieder und Versicherte bei Schwangerschaft und Mutterschaft beanspruchen können.
Die folgenden Beiträge zeigen detailliert die einzelnen Leistungen (GKV-Leistungen) und die Anspruchsvoraussetzungen auf - vom Mutterschaftsgeld bis zu den Leistungen bei ambulanter oder stationärer Entbildung - die Versicherte gegenüber ihrer geseztlichen Krankenkasse haben.