Reha-Leistungen Gesetzliche Krankenversicherung
Rehabilitationsleistungen der GKV
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland bietet für ihre Versicherten Leistungen zur Rehabilitation an, um bei der Wiederherstellung ihrer Gesundheit und der Teilhabe am Arbeitsleben zu unterstützen. Rehabilitationsmaßnahmen haben das Ziel, drohende Behinderungen zu verhindern, vorhandene Einschränkungen zu mildern oder auch zu beseitigen sowie die berufliche Integration zu fördern.
Zu den Rehabilitationsleistungen gehören neben den ambulanten und stationären Rehabilitationsleistungen, welche in § 40 SGB V geregelt sind, und den medizinischen Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter (§ 41 SGB V) auch die mobile Rehabilitation, die ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation, der Rehasport und das Funktionstraining und die sozialmedizinische Nachsorge für Kinder und Jugendliche.
Folgend sind die Leistungen zur Rehabilitation von der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgeführt und detailliert beschrieben.