Ab Januar 2008 übernehmen Krankenkassen Kosten für Chlamydia trachomatis-Tests
Die Chlamydia trachomatis-Infektion ist eine bakterielle Erkrankung, die für Frauen oft weitreichende gesundheitliche Folgen haben kann. So können durch eine Infektion – die häufig durch ungeschützten Geschlechtsverkehr und wechselnde Partner auftritt –chronische Unterbauchschmerzen, Bauchhöhlen- oder Eileiterschwangerschaften die Folge sein. Entzündungen im Unterleib können sogar, bedingt durch das Verkleben von Eileitern, zur Sterilität führen.
Bisher Kostenübernahme nach Mutterschafts-Richtlinien
Seit 1995 sehen lediglich die Richtlinien über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (Mutterschafts-Richtlinien) unter Punkt A Nr. 2b eine Kostenübernahme für eine Untersuchung auf Clamydia trachomatis vor. Diese Untersuchung erfolgt durch einen Zervixabstrich mittels eines geeigneten Antigennachweises oder eines Nukleinsäurenachweises ohne Amplifikation.
Daher konnte durch die Gesetzlichen Krankenkassen der Clamydia trachomatis-Test nur für Frauen während der Schwangerschaft übernommen werden.
Entscheidung durch Gemeinsamen Bundesausschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 14.09.2007 entschieden, dass der Test auf Chlamydien als weitere Regelleistung der Gesetzlichen Krankenkasse eingeführt wird. Danach haben Frauen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres einmal jährlich gegenüber ihrer Krankenkasse einen Anspruch auf ein Clamydien-Screening.
Der Entscheidung des G-BA ist eine Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorausgegangen, die bei Frauen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres eine Risikogruppe sieht.
Fazit
Ab 2008 wird der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen ausgeweitet. Die Krankenkassen übernehmen nun für alle Frauen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr einmal jährlich die Kosten für einen Chlamydia trachomatis-Test.
Die Kosten der Chlamydia trachomatis-Tests wurden bisher nur für schwangere Versicherte übernommen.