Bitte beachten Sie, dass die Beiträge in dieser Kategorie das Pflegerecht bis 2016 beschreiben.
Das aktuelle Pflegerecht ab 2017 finden Sie unter Pflegeversicherung Leistungsrecht ab 2017
Leistungsrecht bis 2016 | GPV
Leistungsrecht der Sozialen Pflegeversicherung bis 2016
Die Beiträge in dieser Kategorie enthalten Leistungsthemen der Sozialen Pflegeversicherung/Gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV) mit Rechtsstand bis einschließlich Dezember 2016. Da die Soziale Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz ab Januar 2017 grundlegend reformiert wurde, können die ab 01.01.2017 geltenden Leistungsvorschriften unter Pflegeversicherung – Leistungsrecht ab 2017 aufgerufen werden!
Die in dieser Kategorie aufgeführten Beiträge beschreiben die Rechtslage, welche (weitestgehend) bereits seit Einführung der Sozialen Pflegeversicherung im Jahr 1995 gegolten hat. In dieser Zeit waren für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit die Pflegestufen maßgebend, weshalb sich der Umfang der Leistungen und die Leistungshöhe auch nach den Pflegestufen orientiert hat.
Ebenfalls ist in dieser Kategorie beschrieben, wie die bis zum Jahr 2016 geltenden Pflegestufen festgesetzt wurden, welche Bedeutung die einzelnen Pflegestufen hatten und welche Besonderheiten es bei der Einstufung in eine Pflegestufe gab.