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Transparenz bei Versorgung in Pflegeheimen

Mit § 115 Abs. 1a Elftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XI – hat der Spitzenverband Bund der Pflegekassen (GKV-Spitzenverband) den gesetzlichen Auftrag bekommen, bis zum 30.09.2008 unter Beteiligung des Medizinischen Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) die Kriterien der Veröffentlichung eines Qualitätsberichtes der Pflegeeinrichtungen zu definieren. Die Kriterien sind unter Beteiligung der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, der Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände auszuarbeiten.

Transparenzkonzept wurde ausgearbeitet

Wie der Spitzenverband Bund der Krankenkassen in einer Presseerklärung vom 21.08.2008 mitteilt, wurde nun in Zusammenarbeit mit dem MDS und den kassenartspezifischen bundesweiten Verbänden der Pflegekassen ein Transparenzkonzept für die Pflegeheime ins Leben gerufen. Dieses Transparenzkonzept sieht eine Qualitätseinstufung der Pflegeheime nach den drei Ampelfarben Grün, Gelb und Rot vor, die für eine gute, ordentliche oder schlechte Qualität stehen. Schulnoten, die es zusätzlich gibt, lassen darüber hinaus eine stärkere Differenzierung zu.

Damit ein Pflegeheim eine grüne, gelbe oder rote Farbe im Gesamtergebnis erhält, werden folgende Bereiche mit folgenden Gewichtungen berücksichtigt:

  • Pflege/Soziale Betreuung: 80 Prozent
  • Organisation und Struktur: 10 Prozent
  • Zufriedenheit der Bewohner: 10 Prozent

Die drei Einzelbereiche wurden wiederum in zahlreiche Einzelkriterien aufgesplittet und werden ebenfalls dargestellt. Ziel dieser Darstellung ist, dass die Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörige sich ein genaues Bild der Pflegeeinrichtung machen und nach ihren individuellen Bedürfnissen/Wünschen eine Einrichtung aussuchen können. Aber auch für die Pflegeeinrichtungen selbst ergeben sich durch die neue Darstellung der Qualitätsberichte Chancen. So können diese Anreize aufnehmen, um ihre Qualität zu verbessern.

Darstellung der Transparenz

Wie § 115 Abs. 1a SGB XI vorgibt, müssen für die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen die von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und auch deren Qualität verständlich, vergleichbar und übersichtlich dargestellt werden. Unter anderem muss die Darstellung auch im Internet erfolgen.

Das ausgearbeitete Transparenzkonzept wird jetzt erst noch der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der kommunalen Spitzenverbände und den Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene vorgelegt. Mit der Presseerklärung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen vom 21.08.2008 wird beschrieben, dass der Vorstand des Spitzenverbands, Herr K.-Dieter Voß, hofft, sich mit den Vertreterinnen und Vertretern der Verbände einigen zu können bzw. dass diese akzeptiert werden.

Fazit

Der GKV-Spitzenverband schlägt die Pflege-Ampel vor, durch die eine höhere Transparenz bei den Pflegeheimen hinsichtlich deren Leistungen und deren Qualität erreicht werden soll.

Der Gesetzgeber hat mit dem Auftrag an den Spitzenverband Bund der Krankenkassen auf die teilweise miserable und schlechte Qualität der Pflegeheime, über die in den letzten Jahren immer wieder in den Medien berichtet wurde, reagiert. Die Spitzenverbände der Gesetzlichen Pflegeversicherung haben erst im August 2007 von katastrophalen Pflegezuständen in Pflegeheimen berichtet, die teilweise schon als gesundheitsgefährdend eingestuft wurden (s. Miserable Qualität der Pflege).

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