Ab 2009 werden auch ambulante Pflegedienste qualitätsgeprüft
Im Herbst 2008 hatten sich die Spitzenorganisationen der Pflege auf ein System geeinigt, wie künftig die Qualität der Pflegeheime transparent dargestellt werden kann – lesen Sie hierzu: Pflegeheime werden 2009 nach Schulnoten bewertet. Nun wurden durch den GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Vertretern der ambulanten Pflegedienste weitere Qualitätskriterien erarbeitet, wie die Qualität im ambulanten Bereich geprüft wird. Die Prüfergebnisse werden dann für die Pflegebedürftigen und deren Angehörige öffentlich zugänglich gemacht.
Gleiche Kriterien
Um die Qualität der ambulanten Pflege zu prüfen, wurden insgesamt 49 pflegerelevante Prüfkriterien erarbeitet, die vier Themenblöcken zugeordnet werden. Diese sind:
- Befragung der Kunden
- Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
- Pflegerische Leistungen und
- Dienstleistung und Organisation
Die Ergebnisse der Prüfung, mit denen eine höhere Transparenz bei der Qualität der ambulanten Pflegedienste gewährleistet werden soll, werden über das Internet bekannt gegeben. Interessierte können sich die Prüfergebnisse auch direkt vom Pflegedienst zeigen lassen. Damit eine Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Angeboten erreicht wird, erfolgt die Veröffentlichung und Darstellung bundesweit nach einheitlichen Regeln.
Die ausgearbeiteten Kriterien kommen zunächst noch in ein Stellungnahmeverfahren. Hier können Senioren- und Verbraucherorganisationen und Berufsverbände noch eine Stellungnahme zu dem vorgesehenen Prüfsystem abgeben. Gegebenenfalls erfolgt nochmals aufgrund der Stellungnahmen eine Anpassung.
Nachdem das Stellungnahmeverfahren abgeschlossen ist, werden die ambulanten Pflegedienste durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft. Nach abgeschlossener Prüfung werden die Ergebnisse veröffentlicht. Damit wird im Jahr 2009 schrittweise die Qualität auch der ambulanten Pflegedienste für alle Interessierten transparent gemacht.