Neue Erhebung der durchschnittlichen stationären Pflegekosten
Alle zwei Jahre werden seit 1999 durch das Statistische Bundesamt in Wiesbaden die durchschnittlichen Pflegeheimkosten erhoben. Kürzlich wurden die Zahlen der durchschnittlichen stationären Pflegekosten veröffentlicht. Anhand dieser Zahlen wird deutlich, dass die private Vorsorge für den Fall der Pflegebedürftigkeit – auch im Hinblick auf die demographische Entwicklung - immer mehr an Bedeutung gewinnt und im Falle von Pflegebedürftigkeit hohe Kosten auf die Betroffenen zukommen.
Nach § 43 Abs. 1 SGB XI leistet die Soziale Pflegeversicherung für die Versicherten im Falle von Pflegebedürftigkeit pauschale Leistungsbeträge für die pflegebedingten Aufwendungen und die Aufwendungen der sozialen Betreuung und Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Die Leistungsbeträge betragen aktuell in der Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit) 1.023 Euro, in der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftigkeit) 1.279 Euro und in der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit) 1.432 Euro.
Durchschnittliche Heimkosten am 15.12.2007
Die Auswertung der Heimkosten in Deutschland ergab zum Stichtag 15.12.2007, dass auf die pflegebedürftigen Heimbewohner im Durchschnitt in der Pflegestufe I 915,00 Euro, in der Pflegestufe II 2.341 Euro und in der Pflegestufe III 2.766 Euro zukamen.
Am günstigsten waren die Heimkosten in den neuen Bundesländern, allen vorweg die Bundesländer Sachsen-Anhalt und Sachsen. In Sachsen-Anhalt kamen auf die Pflegebedürftigen der Pflegestufe III Kosten für die Pflege, Unterkunft und Verpflegung in Höhe von monatlich 2.250 Euro, in Sachsen in Höhe von monatlich 2.280 Euro zu.
Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen sind mit monatlichen durchschnittlichen Pflegekosten in der Pflegestufe III in Höhe von 3.131 Euro und Hamburg in Höhe von 3.040 Euro die teuersten in ganz Deutschland.
Um die monatlichen Kosten zu errechnen, werden die durchschnittlichen Tagessätze mit dem Faktor 30,42 multipliziert.