Stationäre Pflegeleistungen
Die stationären Pflegeleistungen der Sozialen Pflegeversicherung
Die stationären Pflegeleistungen der Sozialen Pflegeversicherung erhalten Pflegebedürftigen, deren Pflege nicht mehr im häuslichen Bereich, sondern im stationären Bereich durchgeführt wird.
Die stationären Pflegeleistungen sind im dritten Abschnitt, zweiter bis fünfter Titel (§§ 41 bis 43b SGB XI) des Elften Buches Sozialgesetzbuch geregelt.
Die vollstationäre Pflege ist ein wesentlicher Bestandteil der Sozialen Pflegeversicherung und dient dazu, die Versorgung und Betreuung von Pflegebedürftigen sicherzustellen, wenn eine Pflege im häuslichen, ggf. in Kombination mit dem teilstationären Umfeld nicht mehr möglich ist. Hier sind die wesentlichen Ziele und Funktionen die Sicherstellung umfassender Versorgung, die Entlastung der Angehörigen, die medizinische und therapeutische Betreuung und die soziale Interaktion und Aktivitäten.
Die vollstationäre Pflegeleistungen erfüllen eine wesentliche und unverzichtbare Rolle im Pflegesystem. Sie gewährleisten eine umfassende Versorgung und Betreuung, wenn häusliche oder teilstationäre Alternativen nicht ausreichen. Der Zweck besteht darin, Pflegebedürftigen trotz schwerer Einschränkungen ein würdevolles und möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, während Angehörige entlastet werden.
Zu den stationären Pflegeleistungen gehören neben den klassischen vollstationären Pflegeleistungen auch die Leistungen der Kurzzeitpflege, die Pflege in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und die teilstationäre Pflege.
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