Stationäre Pflegeleistungen
Die stationären Pflegeleistungen der Sozialen Pflegeversicherung
Die stationären Pflegeleistungen der Sozialen Pflegeversicherung erhalten Pflegebedürftigen, deren Pflege nicht mehr im häuslichen Bereich, sondern im stationären Bereich durchgeführt wird.
Die stationären Pflegeleistungen sind im dritten Abschnitt, zweiter bis fünfter Titel (§§ 41 bis 43b SGB XI) des Elften Buches Sozialgesetzbuch geregelt.