Start der Weiterleitungsstellen frühestens 2012

Der Gesetzgeber hatte mit dem „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-WSG) schon im Jahr 2007 gesetzlich definiert, dass zum 01.01.2011 Weiterleitungsstellen an den Start gehen sollen. Durch diese Weiterleitungsstellen sollten Arbeitgeber die Möglichkeit/Option erhalten, die Sozialversicherungsbeiträge, Meldungen und Beitragsnachweise gebündelt an eine zentrale Stelle zu entrichten. Damit sollte für die Arbeitgeber ein Verwaltungsaufwand verringert werden, welcher durch die Abrechnung mit verschiedenen Krankenkassen entsteht, wenn die Arbeitnehmer bei unterschiedlichen bzw. mehreren Krankenkassen versichert sind.

Die Entwicklungen der letzten Jahre haben nun gezeigt, dass auch ohne die Einführung der Weiterleitungsstellen die angestrebte Verwaltungsvereinfachung eingetreten ist. Beispielsweise hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen fusionsbedingt in der Zeit von 2007 bis 2010 von 242 auf 160 reduziert. Fusionen, welche bereits heute absehbar sind, wird die Anzahl der Krankenkassen weiter reduzieren. Aber auch die Einführung eines bundeseinheitlichen Krankenkassen-Beitragssatzes hat zu einer Erleichterung in den Personalbüros geführt. Ebenso hat das automatisierte Verfahren der Datenerfassung und –übermittlung zu Vereinfachungen für die Personalbüros geführt.

Aktuell wird durch die Einführung von Weiterleitungsstellen der damals beabsichtigte Bürokratieabbau nicht mehr im ursprünglich erwarteten Umfang stattfinden bzw. die Einrichtung der Weiterleitungsstellen bedeutet sogar einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Daher sah der Entwurf des „Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ vor, dass die Einführung der Weiterleitungsstellen gänzlich gestrichen wird. Dieses Gesetz wurde am 05.08.2010 verabschiedet; die Streichung der Weiterleitungsstellen ist darin jedoch nicht mehr enthalten. Das bedeutet, dass sich dadurch der Gesetzgeber die Einführung der Weiterleitungsstellen weiterhin offen gehalten hat.

Verschiebung auf 01.01.2012

Nach den derzeitigen Planungen wurde die Errichtung der Weiterleitungsstellen auf den 01.01.2012 verschoben. Die durch die Verschiebung der Errichtung gewonnene Zeit soll nun zur Ermittlung des zu erwartenden Bürokratieabbaus genutzt werden. Es gilt festzustellen, ob die Kosten bei den Krankenkassen im Vergleich zu den Einsparungen bei den Arbeitgebern die Einführung und das Betreiben von Weiterleitungsstellen legitimieren. Darüber hinaus wird geprüft, ob die Weiterleitungsstellen mit weiteren Aufgaben betraut werden können, die über die reine Annahme und Weiterleitung von Beitragsnachweisen, Beiträgen und Meldungen hinausgehen.

Nach den damaligen Vorstellungen sollten Krankenkassenverbände oder einzelne/mehrere Krankenkassen als Weiterleitungsstellen fungieren. Die Nutzung der Weiterleitungsstellen sollte für die Arbeitgeber nur optional sein. Jedoch hat eine Weiterleitungsstelle nicht sämtliche Aufgaben wahrzunehmen, welche zu denen der Einzugsstelle gehören. So kann nach den bisherigen Planungen eine Weiterleitungsstelle nicht über die Versicherungs- und Beitragspflicht entscheiden. Vielmehr sollte diese nur die vom Arbeitgeber übermittelten Beiträge an den Gesundheitsfonds, die Rentenversicherungsträger, die Pflegekasse oder die Bundesagentur für Arbeit weiterleiten. Gleiches gilt für die Übermittlung der Meldungen und Beitragsnachweise an die zuständige Krankenkasse.

Ausblick

Wie die Modifizierung der Weiterleitungsstellen-Option aussehen wird, ist aktuell (Oktober 2010) noch unklar. Eventuelle Änderungen sollen im „Vierten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ verankert werden. Ob es allerdings tatsächlich im Jahr 2012 zu der Einführung der Weiterleitungsstellen kommen wird, bleibt abzuwarten.

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