Familienversicherung Gesetzliche Krankenversicherung
Die Familienversicherung in der GKV
Ehegatten, Lebenspartner und Kinder können in der Gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert werden. Bei der Familienversicherung handelt es sich um eine kostenfreie bzw. beitragsfreie Versicherung.
Die Familienversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ermöglicht es Familienangehörigen von gesetzlich Versicherten, beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert zu sein. Dies ist eine soziale Leistung, die sicherstellt, dass auch Personen ohne eigenem Einkommen oder mit geringem Einkommen einen Zugang zu umfassender medizinischer Versorgung erhalten. Familienangehörige müssen keine eigenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, solange sie die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllen.
Die Familienversicherung ist Ausdruck des Solidaritätsprinzips, das die Gesetzliche Krankenversicherung prägt. Die Beiträge der Versicherten basieren auf ihrem Einkommen, unabhängig davon, wie viele Angehörige mitversichert sind. Zudem erhalten Familienangehörige grds. denselben Leistungsumfang wie Pflichtversicherte oder freiwillig Versicherte, einschließlich ärztlicher Behandlung, Vorsorge, Rehabilitation, Zahnersatz und Arzneimittelversorgung.
In den folgenden Beiträgen sind die Anspruchsvoraussetzungen der Familienversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung beschrieben.
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