Freiwillige Krankenversicherung
Die freiwillige Versicherung in der GKV
Personen, die nicht von der Krankenversicherungspflicht erfasst werden und auch keinen Anspruch auf eine Familienversicherung haben, können sich in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig krankenversichern.
Die folgenden Beiträge befassen sich mit der Freiwillige Krankenversicherung in der GKV.