Krankenversicherung der Rentner | KVdR
Die Krankenversicherung der Rentner
Die meisten Rentenbezieher werden von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfasst. Hierbei handelt es sich um die "Krankenversicherung der Rentner" (KVdR).
Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist eine Pflichtversicherung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Rentner, die eine gesetzliche Rente beziehen und zuvor überwiegend in der GKV versichert waren. In diesem Fall behält der Rentenversicherungsträger die Beiträge zur Krankenversicherung (halber allgemeiner Beitragssatz und halber Zusatzbeitrag) und zur Pflegeversicherung (die Pflegeversicherungsbeiträge muss ein Rentner vollständig alleine tragen) von der Rente ein und überweist die um die zu leistenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge verminderte Rente.
Die folgenden Beiträge befassen sich eingehend mit der Krankenversicherung der Rentner und geben umfassende und rechtliche Hintergründe zu dieser Versicherungspflicht in der GKV.
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