Versicherungskonto bei der Gesetzlichen Rentenversicherung
Jeder, der in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist bzw. einmal versichert war, hat ein Versicherungskonto. Dieses Rentenversicherungskonto bildet die Grundlage für die aktuelle bzw. eine spätere Leistungsgewährung. Gleichzeitig bildet das Versicherungskonto die Erwerbsbiographie der Versicherten ab, sofern Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge entrichtet oder andere rentenrechtliche Zeiten vorhanden sind.
Welche Daten enthält das Versicherungskonto?
Das Versicherungskonto bei der Gesetzlichen Rentenversicherung wird über eine Rentenversicherungsnummer geführt. Bei der Versicherungsnummer handelt es sich um eine persönliche Versicherungsnummer. Die ersten zwei Stellen geben Rückschluss auf den Rentenversicherungsträger, welcher die Nummer vergeben hat. Die Stellen drei bis acht bilden das Geburtsdatum (nach dem Format: TTMMJJ) ab. Dann folgen der Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens und anschließend nochmals drei Ziffern. Sofern die ersten zwei Ziffern zwischen 00 und 49 liegen, handelt es sich um einen männlichen Versicherten, bei den Ziffern 50 bis 99 um eine weibliche Versicherte. Die letzte Ziffer ist dann eine Prüfziffer.
Im Versicherungskonto (GRV-Versicherungskonto) werden die persönlichen Daten wie Vor- und Nachname, Geburtsname, Anschrift und Geburtsort aufgenommen. Zudem erhält das Versicherungskonto sämtliche rentenrechtliche Zeiten, die nachgewiesen bzw. gemeldet wurden. Als rentenrechtliche Zeiten kommen Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten und Berücksichtigungszeiten in Betracht.
Beitragszeiten sind Zeiten, für die Beiträge (Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge) entrichtet wurden. Beitragsfreie Zeiten sind beispielsweise Anrechnungszeiten (z. B. für den Schulbesuch nach Vollendung des 17. Lebensjahres). Berücksichtigungszeiten sind Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Lebensjahr.
Kontenklärung
Dass die Rentenversicherungskonten vollständig und geklärt sind, sollte vor allem für die Versicherten selbst von hoher Bedeutung sein. Nur dadurch entsteht ein genaues Bild über die aktuellen Leistungs- und Rentenansprüche. Allerdings sind die Rentenversicherungsträger angehalten, auf die Klärung der Rentenversicherungskonten hinzuwirken. Hierzu wird jedem Versicherten spätestens im Jahr nach Vollendung des 43. Lebensjahres ein Versicherungsverlauf zugesandt. Mit diesem werden die Versicherten aufgefordert, die Richtigkeit und Vollständigkeit des Versicherungsverlaufes zu überprüfen. Im Rahmen der Kontenklärung sind alle relevanten Tatsachen anzugeben und gegebenenfalls entsprechende Nachweise (z. B. Nachweis der Schulausbildung) vorzulegen.
Nach durchgeführter Kontenklärung erstellt der Rentenversicherungsträger einen Vormerkungsbescheid, mit dem die rentenrechtlichen Zeiten, welche länger als sechs Jahre zurückliegen, verbindlich festgestellt werden. Die weiteren Kontenklärungen erfolgen dann alle sechs Jahre. Allerdings wird über die Anrechnung und Bewertung der im Rentenversicherungsverlauf enthaltenen Daten erst im Leistungsfall entschieden. Sollte sich die Rechtslage der vorgemerkten und verbindlich festgestellten Daten ändern, können diese an die aktuelle Rechtslage angepasst und die Vormerkung aufgehoben werden.
Renteninformation und Rentenauskunft
Als weitere Informationen neben einem Vormerkungsbescheid versendet der zuständige Rentenversicherungsträger Renteninformationen und Rentenauskünfte.
Renteninformation
Renteninformationen werden an alle Versicherten ab dem vollendeten 27. Lebensjahr versandt, die mindestens fünf Jahre an Beitragszeiten in ihrem Rentenversicherungskonto abgespeichert haben. Die Renteninformationen werden jährlich versandt und geben eine Auskunft über die erworbene Anwartschaft auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und die spätere Regelaltersrente. Hierbei wird die individuelle Regelaltersgrenze berücksichtigt (die Regelaltersgrenze wird ab dem Jahr 2012 schrittweise vom vollendeten 65. Lebensjahr auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben).
Im Rahmen der Renteninformation wird auch eine Hochrechnung ausgewiesen, mit der unterstellt wird, dass die Beiträge bis zur Regelaltersgrenze in dem Umfang weitergezahlt werden, wie dies in den letzten fünf Jahren erfolgt ist. Künftige Rentenerhöhungen werden dabei nicht berücksichtigt. Weitere Hochrechnungen unterstellen, dass eine jährliche Rentendynamisierung in Höhe von einem Prozentpunkt oder zwei Prozentpunkten erfolgen. Versicherte der rentennahen Jahrgänge erhalten lediglich eine Hochrechnung mit einem angenommenen jährlichen Dynamisierungssatz von einem Prozentpunkt. Mittels der Renteninformationen sollen die Versicherten in die Lage versetzt werden, eine evtl. künftige Versorgungslücke zu erkennen und ggf. über zusätzliche Versicherungen auszugleichen.
Rentenauskunft
Eine Rentenauskunft wird allen Versicherten ab dem vollendeten 55. Lebensjahr im Drei-Jahres-Rhythmus zur Verfügung gestellt. Mit dieser wird über die individuellen Rentenansprüche und die voraussichtliche Höhe der künftigen möglichen Renten ausführlich informiert. In den Jahren, in denen eine Rentenauskunft versandt wird, wird keine Renteninformation erstellt. Insbesondere werden mit einer Rentenauskunft ausführliche Angaben darüber gemacht, welche Anspruchsvoraussetzungen für die unterschiedlichen Rentenarten erfüllt sind und wann diese Altersrenten frühestmöglich beansprucht werden können. Hier werden Angaben zu den Renten wegen teilweiser und voller Erwerbsminderung, zu den verschiedenen besonderen Altersrenten (Altersrente für Frauen, Altersrente für langjährig Versicherte, Altersrente für schwerbehinderte Menschen, …), zur Regelaltersrente und zur Hinterbliebenenrente gemacht.
Wie die Renteninformation enthält auch die Rentenauskunft Hochrechnungen, wie sich die Altersrente anhand der erworbenen und unterstellten künftigen rentenrechtlichen Zeiten bis zur Regelaltersgrenze entwickelt.
Die Rentenauskunft enthält die Berechnungsgrundlagen und auch den vollständigen Berechnungsweg und ist vom Umfang her mit einem Rentenbescheid zu vergleichen.
P.S.: Neben den Renteninformationen und Rentenauskünften, die der Rentenversicherungsträger von Amts wegen zusendet, kann ein Versicherter jederzeit einen Versicherungsverlauf anfordern. Mit einem aktuellen Auszug aus dem Versicherungsverlauf besteht also immer die Möglichkeit, sich über die gespeicherten Daten informieren zu lassen.
Registrierte Rentenberater
Registrierte Rentenberater sind Experten, die unabhängig von den Versicherungsträgern arbeiten und ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten vertreten. Zu den vielschichtigen Aufgabengebieten gehören insbesondere die Durchführung von Kontenklärungen und die Beantragung der Leistungen. Die registrierten Rentenberater vertreten ihre Mandanten als Prozessagenten auch in Widerspruchs- und Klageverfahren (erste und zweite sozialgerichtliche Instanz) zur Durchsetzung der Leistungsansprüche.
Kontaktieren Sie daher einen registrierten Rentenberater in allen rentenrechtlichen Angelegenheiten der Gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung.