Freiwillige Rentenversicherung
Die Versicherungsberechtigung in der GRV
Der größte Anteil der Versichertengemeinschaft der Gesetzlichen Rentenversicherung ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften pflichtversichert. Für bestimmte Personenkreise, die nicht von der Versicherungspflicht erfasst werden, besteht die Möglichkeit, sich freiwillig im System der Gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern.
Eine freiwillige Rentenversicherung ist ein flexibles Instrument, um Rentenanwartschaften zu erwerben oder bestehende Lücken in der Versicherungsbiografie bzw. im Rentenversicherungskonto zu schließen. Zudem tragen freiwillige Rentenversicherungszeiten dazu bei, die Wartezeiten (Mindest-Vorversicherungszeiten), welche für die Inanspruchnahme von Leistungen – insbesondere von Renten – erforderlich ist, zu erfüllen.
Folgend sind Beiträge, die sich mit der freiwilligen Rentenversicherung (Versicherungsberechtigung) in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) beschäftigen. Lesen Sie in diesen Beiträgen nach, wann eine freiwillige Rentenversicherung möglich ist und welche Beitragszahlung hierfür entsteht bzw. gewählt werden kann.
Letzte Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung
Versicherungsrecht
