Verlängerte Aufbewahrungsfrist von DDR-Unterlagen
Derzeit wird davon ausgegangen, dass allein in den neuen Bundesländern über 1,3 Millionen Rentenversicherungskonten vorhanden sind, die noch nicht bzw. nicht vollständig geklärt sind. Da die Aufbewahrungsfrist von Unterlagen über Löhne und Arbeitszeiten bereits zum 31.12.2006 enden sollte, wäre eine qualifizierte Klärung der Rentenkonten nicht mehr möglich gewesen bzw. hätte sich als äußerst schwierig erwiesen.
Noch dramatischer ist, dass bei den geschätzten ungeklärten 1,3 Millionen Versicherungskonten die Versicherungskonten der in die alten Bundesländer verzogenen Versicherten noch gar nicht enthalten sind.
Daher hat die Fraktion DIE LINKE die Bundesregierung aufgefordert, die Aufbewahrungsfrist über den 31.12.2006 hinaus bis zum 31.12.2012 zu verlängern (Deutscher Bundestag, Drucksache 16/2746).
Bürger hätten finanzielle Nachteile
Wären die Lohnunterlagen zum 31.12.2006 alle vernichtet worden, hätte nur noch die Möglichkeit der Glaubhaftmachung der Beitragszahlungen nach § 286b SGB VI bestanden. Dies hätte für die betroffenen Bürger finanzielle Nachteile, da hier lediglich nur fünf Sechstel des Durchschnittsverdienstes der Beschäftigten im Beitrittsgebiet berücksichtigt werden können.
Nach § 286b SGB VI können Versicherte Zeiten, in der sie im Beitrittsgebiet in der Zeit vom 09.05.1945 bis 31.12.1991 ein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhalten haben, von dem auch Beiträge gezahlt worden sind, glaubhaft machen. Diese Zeitenräume sind dann als Beitragszeiten anzuerkennen.
Im Falle eines konkreten Nachweises würden jedoch für die DDR-Zeiten keine finanzielle Einbußen entstehen.
Aufbewahrungsfrist bis 31.12.2011 verlängert
Um die finanziellen Nachteile der Bürger zu vermeiden, wurde die Aufbewahrungsfrist der Lohnunterlagen und Arbeitszeiten in den DDR-Betrieben vom Gesetzgeber bis zum 31.12.2011 verlängert. Diese Zeit gilt es nun zu nutzen und eine Klärung des Rentenversicherungskontos – sofern noch nicht geschehen – durchführen zu lassen.
Kontenklärung baldmöglichst durchführen
Ist insbesondere der Sozialversicherungsausweis, in dem die Beschäftigungszeiten in der DDR eingetragen wurde nicht mehr auffindbar bzw. sind in dem Ausweis die Eintragungen lückenhaft, sollte von den Betroffenen aus eigenem Interesse eine Kontenklärung veranlasst werden. Ansonsten entstehen finanzielle Verluste! Hierzu stehen Ihnen Rentenberater zur Seite, die die Klärung des Rentenversicherungskontos professionell und ohne großen Aufwand für Sie durchführen.
Ein weiterer Vorteil ist, dass nach einer erfolgten Kontenklärung konkrete Hochrechnungen erstellt werden können, anhand derer die private Altersvorsorge geplant werden kann. Ebenso kann der Rentenversicherungsträger bei Eintreten eines Versicherungsfalles sehr schnell über die Leistung entscheiden und auch die Renteninformationen, die vom Rentenversicherungsträger regelmäßig erstellt werden, geben verlässlichere Zahlen vor.
Lücken im Rentenversicherungsverlauf
Sind noch Lücken – insbesondere aus Beschäftigungszeiten in ehemaligen DDR-Betrieben – in Ihrem Rentenversicherungsverlauf vorhanden, sollte umgehend eine Kontenklärung durchgeführt werden.
Hierzu steht Ihnen ein Rentenberater kompetent zur Verfügung. Fragen Sie daher den Spezialisten, der Sie unabhängig von den Rentenversicherungsträgern vertritt!