Beitragssätze Arbeitslosenversicherung
Die Beitragssätze nach dem SGB III
Die Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird durch den Gesetzgeber bestimmt; die rechtliche Grundlage hierfür § 341 SGB III ist. Folgend sind die Beitragssätze in der Arbeitslosenversicherung (nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch, SGB III) nachzulesen, welche in den einzelnen Kalenderjahren gegolten haben.