Sachbezugswerte nach der SvEV
Die Sachbezugswerte in der Sozialversicherung | SvEV
Die Sachbezugswerte werden in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) geregelt. Diese enthalten Euro-Beträge für die freie Verpflegung und freie Unterkunft und Miete, welche Arbeitgeber den Arbeitnehmern zur Verfügung stellen.
Die Sachbezugswerte in der Sozialversicherung sind festgelegte pauschale Werte, die den geldwerten Vorteil von Sachleistungen bemessen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer gewährt. Beispiele hierfür sind freie Verpflegung (z. B. Mahlzeiten) oder freie Unterkunft. Diese Werte sind relevant, weil sie als Teil des arbeitsrechtlichen Entgelts betrachtet werden und somit der Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegen.
Die Regelung der Sachbezugswerte basiert auf § 2 Abs. 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Diese Verordnung legt fest, wie Sachbezüge zu bewerten sind. Die Anpassungen der Werte – was in der Regel jährlich durch die Bundesregierung erfolgt – sorgt dafür, dass die Werte entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes festgelegt werden.
Sachbezugswerte dienen dazu, Sachleistungen zu standardisieren und deren Wert sozialversicherungsrechtlich zu berücksichtigen. Sie bieten eine klare Grundlage für die Bewertung von geldwerten Vorteilen und vermeiden individuelle Bewertungsstreitigkeiten.
Folgende Beiträge enthalten die Sachbezugswerte, die für die einzelnen Kalenderjahre gelten.