Dynamisierungssätze Entgeltersatzleistungen
Die Dynamisierungssätze der Entgeltersatzleistungen (EEL)
Die Entgeltersatzleistungen (EEL), wie das Krankengeld oder Verletztengeld, werden nach Ablauf eines Jahres nach dem Ende des zugrundeliegenden Bemessungszeitraums dynamisiert, also der Einkommensentwicklung angepasst. Der Dynamisierungsfaktor gilt immer für die Zeit vom 01.07. eines Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Anpassung der Entgeltersatzleistungen wird anhand der Veränderung der Bruttolöhne und Bruttogehälter je Arbeitnehmer vom vorvergangenen Kalenderjahr zum vergangenen Kalenderjahr berechnet. Damit wird erreicht, dass die Berechnungsgrundlagen an die Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst werden.
Der Anpassungsfaktor – also der Dynamisierungsfaktor, welcher bei der Anpassung der relevanten Entgeltersatzleistungen zur Anwendung kommt – wird nach § 70 Abs. 1 und Abs. 4 SGB IX jährlich bis zum 30.06. durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekanntgegeben.
Bei den Entgeltersatzleistungen, die nach dem jeweils maßgebenden Dynamisierungssatz der Einkommensentwicklung angepasst werden, handelt es sich um das Krankengeld von der Gesetzlichen Krankenversicherung, das Verletztengeld von der Gesetzlichen Unfallversicherung, das Übergangsgeld und das Versorgungskrankengeld.
Die Dynamisierung der Entgeltersatzleistung nimmt der zuständige Sozialversicherungsträger von Amts wegen vor. Nach Ablauf eines Jahres nach Ende des Bemessungszeitraums, der für die Berechnung der Entgeltersatzleistung herangezogen wurde, wird die Anpassung errechnet und dem Versicherten hierüber eine Mitteilung zugestellt. Eine gesonderte Antragstellung ist daher seitens der Versicherten nicht erforderlich.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass es für die Versicherten niemals zu einer negativen Anpassung bzw. Minus-Anpassung kommen kann. Sollte der Anpassungsfaktor rechnerisch im Minus (als negativ) sein, beträgt dieser mindestens 1,0. Das heißt, dass es in diesem Fall bei einer durchzuführenden Dynamisierung zu einer gleichbleibenden weiteren Gewährung der Entgeltersatzleistung kommt und diese nicht reduziert werden kann.
Folgend sind die Dynamisierungssätze der Entgeltersatzleistungen mit den entsprechenden Hintergrundinformationen nachzulesen.