Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird gesenkt

Aktuell beträgt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung 3,3 Prozent. Dieser Beitragssatz wird zum 01.01.2009 auf 2,8 Prozent gesenkt. Damit wird die zusätzliche Belastung, die durch die Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrages auf 15,5 Prozent entsteht, gemindert.

Am 15.10.2008 hat das Bundeskabinett grundsätzlich eine Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages auf 3,0 Prozent beschlossen. In der Zeit vom 01.01.2009 bis zum 30.06.2010 wird – verankert in einer Rechtsverordnung – der Beitragssatz vorübergehend auf 2,8 Prozent abgesenkt.

Größtmögliche Beitragssatzsenkung

Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gab, wird durch die Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages eine größtmögliche Beitragssatzsenkung umgesetzt. Eine langfristig stabile Finanzplanung wird für die Bundesagentur für Arbeit dennoch nicht außer Acht gelassen.

Die Beitragssatzsenkung wird durch die derzeit hohen Rücklagen, über die die Bundesagentur für Arbeit (BA) voraussichtlich zum Ende des Jahres verfügt, möglich. Über annähernd 16 Milliarden Euro verfügt die Bundesagentur für Arbeit zum 31.12.2008. Ein weiterer Punkt für die Absenkung des Beitragssatzes ist die niedrige Arbeitslosenquote, die Ende September 2008 bei 7,4 Prozent lag.

Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestätigte, führt die Beitragssenkung zu keinen Defiziten in der Arbeitslosenversicherung.

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