Die Rentenerhöhung zum 01.07.2016
Zum 01. Juli eines Jahres werden die gesetzlichen Renten der knapp 21 Millionen Rentner dynamisiert, also der Einkommensentwicklung angepasst. Am 21.03.2016 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Dynamisierungssätze für die Renten ab 01.07.2016 bekannt gegeben. Danach werden die Renten in den alten Bundesländern (Rechtskreis West) zum 01.07.2016 um 4,25 Prozent erhöht; die Renten in den neuen Bundesländern (Rechtskreis Ost) werden um 5,95 Prozent erhöht. Über diese Rentenerhöhung hat am 17.06.2016 der Bundesrat entschieden.
Bei der Rentenerhöhung im Jahr 2016 handelt es sich um die höchste Anpassung der Altersbezüge bislang in diesem Jahrtausend. Wie Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) hervorhob, wurden die Renten in diesem Ausmaß wie im Jahr 2016 seit 23 Jahren nicht mehr erhöht.
Neuer aktueller Rentenwert
Die Rentendynamisierung erfolgt, indem der aktuelle Rentenwert erhöht wird. Der aktuelle Rentenwert ist der Wert, den ein Entgeltpunkt in der Gesetzlichen Rentenversicherung hat.
Der aktuelle Rentenwert steigt zum 01.07.2016 von bisher 29,21 Euro auf 30,45 Euro in den alten Bundesländern und von bisher 27,05 Euro auf 28,66 Euro in den neuen Bundesländern. Diese aktuellen Rentenwerte sind bis 30.06.2017 gültig. Mit diesen aktuellen Rentenwerten liegt der aktuelle Rentenwert Ost damit bei 94,1 Prozent des aktuellen Rentenwertes West.
Grund der starken Rentenerhöhung
Die gesetzlichen Renten steigen im Jahr 2016 in diesem Rekordmaß, weil sich die Beschäftigungslage gebessert hat und die Einkommen gestiegen sind. Außerdem wurde die Grundlage für die Berechnung der Rentendynamisierung geändert.
Im Zusammenhang mit der starken, überdurchschnittlichen Rentenerhöhung im Jahr 2016 und den damit verbundenen höheren Leistungsausgaben der gesetzlichen Rentenkassen wurde zugleich bestätigt, dass sich hierdurch keine Auswirkungen auf den Beitragssatz ergeben. Der aktuell gültige Beitragssatz von 18,7 Prozent wird auch in den kommenden Jahren stabil gehalten werden.
Wie wird die Rente dynamisiert?
Die Renten werden dynamisiert, indem der aktuelle Rentenwert erhöht wird (s. oben). Dies bedeutet, dass die Brutto-Rente um 4,25 Prozent im Westen und um 5,95 Prozent im Osten angehoben wird. Über die neue, ab 01.07.2016 gültige Brutto-Rente erhalten die Rentenbezieher von ihrer zuständigen Rentenkasse eine individuelle schriftliche Information.
Durch die Erhöhung der Brutto-Rente ändern sich auch die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung und Sozialen Pflegeversicherung. Während die Beiträge zur Krankenversicherung (aus dem allgemeinen Beitragssatz) von den Rentnern und den Rentenkassen je zur Hälfte getragen werden, muss der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung und der Beitrag zur Pflegeversicherung (inklusive eines eventuellen Kinderlosenzuschlags von 0,25 Prozent) vollständig alleine vom Rentner aufgebracht werden.
Da die Renten im Regelfall erst am Monatsende ausgezahlt werden, werden die neuen, höheren Renten erstmals erst Ende Juli 2016 auf das Konto der Rentenbezieher überwiesen.