KVdS-Beitrag ab 01.01.2009
Ab dem 01.01.2009 gilt ein bundesweit einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent bei allen gesetzlichen Krankenkassen. Der Beitragssatz, der im Rahmen der Einführung des Gesundheitsfonds festgelegt wurde, hat auch Auswirkungen auf den Beitrag zur Krankenversicherung der Studenten.
Die bisherige Regelung, dass der Studentenbeitrag erst mit dem Beginn des nächsten Wintersemesters an die Beitragssatzveränderungen angepasst wird, wurde komplett aufgehoben bzw. ersatzlos gestrichen. Daher gelten ab 01. Januar 2009 folgende Beitragssätze für Studenten, Praktikanten, Fachhochschüler und Meisterschüler:
Studenten mit Kindern bzw. bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres:
- Krankenversicherung: 55,55 Euro
- Pflegeversicherung: 9,98 Euro (ohne Kinderlosenzuschlag)
Gesamt: monatlich 65,53 Euro
Studenten ohne Kinder
- Krankenversicherung: 55,55 Euro
- Pflegeversicherung: 11,26 Euro (mit Kinderlosenzuschlag)
Gesamt: monatlich 66,81 Euro
Informationen zur KVdS
Die „Krankenversicherung der Studenten“ (kurz: KVdS) ist eine spezielle Regelung in der Gesetzlichen Krankenversicherung, welche sicherstellt, dass alle Studierenden während ihrer Hochschulausbildung krankenversichert sind. Diese Versicherungspflicht gilt für alle Studierenden, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind.
Die KVdS ist Teil des gesetzlichen Krankenversicherungssystems und gewährleistet, dass Studierende einen umfassenden Versicherungsschutz zu einem vergleichsweise günstigen Beitragssatz erhalten. Die Versicherungspflicht beginnt in der Regel mit der Einschreibung an der Hochschule und endet spätestens mit dem 30. Lebensjahr oder nach dem 14. Fachsemester.
Der Beitrag zur KVdS setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag und einem Beitrag zur Pflegeversicherung zusammen. Für Studierende über 23 Jahre, die kinderlos sind, fällt aufgrund des zusätzlich zu erhebenden Kinderlosenzuschlags ein höherer Beitrag zur Pflegeversicherung an.
Sind Studenten in der Krankenversicherung der Studenten krankenversichert, besteht der umfassende Leistungsanspruch, welcher von der ambulanten und stationären Behandlung, über die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln bis hin zu Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen reicht. Ein Anspruch auf Krankengeld ist in der KVdS allerdings nicht inbegriffen.
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