Kassenbeitrag steigt auf 15,5 Prozent

Im Zusammenhang mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 01.01.2009 wird ein für alle Krankenkassen einheitlicher Beitragssatz gelten. Damit wird in der Geschichte der Gesetzlichen Krankenversicherung der Beitragssatz nicht mehr durch die Krankenkassen selbst, sondern durch den Gesetzgeber festgelegt. Auch wenn die Einführung des Gesundheitsfonds bereits das gesamte Jahr 2008 für reichlich Diskussionen und mediales Interesse sorgte, hat der Koalitionsausschuss von SPD und Union am 05.10.2008 den Beitragssatz ab dem neuen Jahr auf 15,5 Prozent festgesetzt.

Derzeit liegt der durchschnittliche Krankenkassenbeitrag in Deutschland bei 14,92 Prozent. Die Anhebung des Beitragssatzes auf 15,5 Prozent hat zur Folge, dass 92 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten ab dem nächsten Jahr höhere Beiträge entrichten müssen.

Der Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent, den Versicherte alleine – ohne Beteiligung des Arbeitgebers – tragen müssen, ist in dem genannten Beitragssatz von 15,5 Prozent bereits enthalten.

Kassen forderten noch höheren Beitragssatz

Vor allem die politischen Zugeständnisse, die Arzthonorare im ambulanten Bereich um 2,5 Milliarden Euro anzuheben und den Krankenhäusern 3,2 Milliarden Euro höhere Einnahmen zukommen zu lassen, haben dazu geführt, dass eine Beitragssatzsteigerung erfolgt. Bei der Festsetzung des Beitragssatzes ist der Gesetzgeber dabei noch im unteren Bereich dessen geblieben, was die Experten hochgerechnet hatten. Die Krankenkassen selbst forderten einen Beitragssatz von 15,8 Prozentpunkten, da diese davon ausgehen, dass ein Beitragssatz von 15,5 Prozent nicht ausreichend ist.

Der Gesundheitsfonds

Ab dem Jahr 2009 werden alle finanziellen Mittel der Krankenkassen in den Gesundheitsfonds fließen und aus diesem wieder an die einzelnen Krankenkassen verteilt. Ist das Geld - das wiederum über ein kompliziertes Berechnungssystem verteilt wird (s. Gesundheitsfonds berücksichtigt 80 Krankheiten) – nicht ausreichend, das eine Krankenkasse aus dem Gesundheitsfonds erhält, muss diese Krankenkasse den Fehlbetrag von ihren Versicherten direkt fordern. Eine Krankenkasse hat jedoch auch die Möglichkeit, sofern die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zu hoch sein sollten, einen Teil der Beiträge wieder über eine Prämienzahlung an ihre Versicherten zurück zu überweisen.

Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt

Ebenfalls am 05.10.2008 hat die Koalition beschlossen, dass der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von derzeit 3,3 Prozent auf 2,8 Prozent gesenkt wird. Damit wird bei Arbeitnehmern ein geringer Teil der Beitragssteigerung zur Krankenversicherung wieder „aufgefangen“.

Da Rentner und Selbstständige – sofern diese gesetzlich krankenversichert sind – nur Beiträge zur Krankenversicherung, nicht jedoch zur Arbeitslosenversicherung entrichten, haben diese Personenkreise durch die Beschlüsse des Gesetzgebers lediglich finanzielle Mehrbelastungen.

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