Beiträge pflichtversicherter Studenten ab 01.07.2008

Ab dem 01.07.2008 ändert sich der Beitrag zur Gesetzlichen Pflegeversicherung für versicherungspflichtige Studenten, Praktikanten, Auszubildende des zweiten Bildungswegs und zur Berufsausbildung Beschäftigte ohne Arbeitsentgelt. Grund hierfür ist, dass der Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 1,7 Prozent bzw. 1,95 Prozent für Kinderlose um 0,25 Prozent erhöht wird.

Die Erhöhung des Beitragssatzes der Gesetzlichen Pflegeversicherung wurde mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung beschlossen. Danach beträgt der Beitragssatz ab dem 01.07.2008 1,95 Prozent bzw. 2,2 Prozent für Kinderlose.

Ab dem 01.07.2008 errechnet sich für versicherungspflichtige Studenten ein Beitrag von:

  • 466,00 Euro x 1,95% = 9,09 Euro bzw.
  • 466,00 Euro x 2,20% = 10,25 Euro für Kinderlose nach Vollendung des 23. Lebensjahres.

Einheitlicher Krankenversicherungsbeitrag

Da versicherungspflichtige Studenten einen einheitlichen Beitrag zur Krankenversicherung von derzeit 49,40 € zahlen, sind ab dem 01.07.2008 zur Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung insgesamt (49,40 Euro + 9,09 Euro =) 58,49 Euro bzw. (49,40 Euro + 10,25 Euro =) 59,65 Euro von Kinderlosen ab Vollendung des 23. Lebensjahres zu zahlen.

Berechnungsfaktoren

Beitragssatz

Als Beitragssatz werden 7/10 des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkassen angesetzt, den das Bundesministerium für Gesundheit jeweils zum 01. Januar feststellt. Am 01.01.2008 betrug der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz 14,0 Prozent, 7/10 hiervon sind 9,8 Prozent. Unter Berücksichtigung des zusätzlichen Beitragssatzes nach § 241a SGB V von 0,9 Prozent, werden 10,7 Prozent bei der Berechnung der Studentenbeiträge herangezogen.

Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage ist mit § 236 Abs. 1 SGB V gesetzlich geregelt und beträgt 512,00 Euro.

Änderung zum 01.01.2009

Ab Januar 2009 wird sich durch die Einführung des Gesundheitsfonds nochmals eine Änderung bei den Studentenbeiträgen ergeben. Diese kann jedoch erst dann beziffert werden, wenn der allgemeine Beitragssatz im November 2008 ermittelt und bekannt gegeben ist, der dann für alle Gesetzlichen Krankenkassen einheitlich gilt.

Bildnachweis: © Michaela Rofeld

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