Dynamisierungssatz für Entgeltersatzleistungen ab Juli 2009

§ 50 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX – regelt, dass Entgeltersatzleistungen jeweils nach Ablauf eines Jahres nach dem Ende des Bemessungszeitraums zu dynamisieren sind. Betroffen hiervon sind die Entgeltersatzleistungen Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld und Übergangsgeld.

§ 50 Abs. 3 SGB IX beschreibt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jeweils zum 30.06. eines jeden Kalenderjahres den Anpassungsfaktor im Bundesanzeiger bekannt gibt. Dieser Anpassungsfaktor gilt dann für die folgenden zwölf Monate.

Für die Zeit ab 01.07.2009 beträgt der Anpassungsfaktor 1,0244.

Der Anpassungsfaktor von 1,0244 gilt für die Zeit vom 01.07.2009 bis 30.06.2010 und wurde am 04.06.2009 im Bundesanzeiger vom 18.06.2009, Nr. 87, Seite 2.129) bekannt gegeben.

Erhöhung von 2,44 Prozent

Der Anpassungsfaktor von 1,0244 entspricht einer Dynamisierung von 2,44 Prozentpunkten. Zur Dynamisierung der Entgeltersatzleistungen werden die der Leistung zugrunde liegenden Berechnungsgrundlagen um den Prozentsatz erhöht bzw. mit dem Anpassungsfaktor multipliziert.

§ 50 Abs. 2 SGB IX beschreibt, wie der Anpassungsfaktor errechnet wird. Hierzu werden die Bruttolöhne und –gehälter je Arbeitnehmer für das vergangene Kalenderjahr durch die entsprechenden Bruttolöhne und –gehälter des vorvergangenen Kalenderjahres geteilt. Durch die Dynamisierung der Entgeltersatzleistungen wird erreicht, dass diese im Falle einer längeren Bezugsdauer an der Entwicklung der Löhne und Gehälter teilnehmen.

Gründe für die Dynamisierung

Eine angemessene Dynamisierung von Entgeltersatzleistungen trägt zur wirtschaftlichen Stabilität bei, indem sie dazu beiträgt, die Kaufkraft der Versicherten zu erhalten. Wenn Versicherte in schwierigen Zeiten finanzielle Unterstützung aus der Sozialversicherung erhalten, können sie weiterhin Güter und Dienstleistungen kaufen, was wiederum zur Nachfragesteigerung beiträgt und somit die Wirtschaft stabilisiert.

Die Dynamisierung dieser Leistungen ist ein wichtiger Aspekt, der darauf abzielt, die finanzielle Unterstützung, welche durch die Entgeltersatzleistungen gewährt wird, an die sich verändernden Lebenshaltungskosten anzupassen.

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