KVdS-Beitrag ab 01.01.2011

Ab dem Jahr 2011 änderte sich der Beitrag, der für die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) geleistet werden muss. Die Änderung ist auf eine geänderte Beitragsbemessungsgrundlage und auf die Änderung des allgemeinen Beitragssatzes zurückzuführen. Damit kam es zu einer Änderung der Studentenbeiträge ab dem 01.01.2011.

Beitragsbemessungsgrundlage

§ 236 Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V – regelt, dass als beitragspflichtige Einnahme von Studenten und Praktikanten ein Dreißigstel des Betrages gilt, der als monatlicher Bedarf nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes für Studenten angesetzt wird, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Die Bedarfssätze des Bundesausbildungsförderungsgesetzes wurden mit der Änderung dieses Gesetzes, welches bereits am 25.10.2010 in Kraft getreten ist, angepasst und angehoben. Damit würde sich grundsätzlich bereits ab dem 01.10.2010 ein höherer Beitrag zur Krankenversicherung der Studenten ergeben. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat in diesem Zusammenhang jedoch bestätigt, dass die geänderten Bedarfssätze erst ab dem Sommersemester 2011 zum Tragen kommen und rückwirkend (ab Oktober 2010) keine höhere Beitragsbelastung entsteht.

Beitragssatz

Für die Berechnung des Beitrages zur Krankenversicherung der Studenten werden nach § 245 SGB V 7/10 des allgemeinen Beitragssatzes herangezogen.

Der allgemeine Beitragssatz, welcher bundeseinheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen gilt, wird ab dem 01.01.2011 von bisher 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent angehoben.

Aufgrund der beschriebenen Änderungen wird sich der Beitrag für kranken- und pflegeversicherungspflichtige Studenten, Praktikanten, aber auch für Meisterschüler und Fachhochschüler sowohl zum 01.01.2011 als auch zum 01.04.2011 (Beginn des Sommersemesters) ändern.

Beitrag ab 01.01.2011

Studenten mit Kindern bzw. bis Vollendung des 23. Lebensjahres

  • Krankenversicherung: 55,55 Euro
  • Pflegeversicherung: 9,98 Euro

Gesamt: 65,53 Euro

Studenten ohne Kinder ab dem vollendeten 23. Lebensjahr

  • Krankenversicherung: 55,55 Euro
  • Pflegeversicherung: 11,26 Euro

Gesamt: 66,81 Euro

Beitrag ab 01.04.2011

Studenten mit Kindern bzw. bis Vollendung des 23. Lebensjahres

  • Krankenversicherung: 64,77 Euro
  • Pflegeversicherung: 11,64 Euro

Gesamt: 76,41 Euro

Studenten ohne Kinder ab dem vollendeten 23. Lebensjahr

  • Krankenversicherung: 64,77 Euro
  • Pflegeversicherung: 13,13 Euro

Gesamt: 77,90 Euro

Bildnachweis: © Michaela Rofeld

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