Rechengrößen in der Sozialversicherung 2004

(Endgültige Zahlen der Jahresarbeitsentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2004)

Auch im Jahr 2004 wurden in Deutschland die Sozialversicherungswerte und Rechengrößen angepasst, was Auswirkungen auf verschiedene Bereiche der Sozialversicherung hatte.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung stieg im Jahr 2004 an, was bedeutete, dass Versicherte mit einem höheren Einkommen entsprechend höhere Beiträge zahlen mussten. Dies galt auch für die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung.

Die Bezugsgröße, die als Grundlage für verschiedene Berechnungen in der Sozialversicherung dient, wurde ebenfalls angehoben. Dies hatte Auswirkungen auf die Höhe der Leistungen in verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise bei der Berechnung der Haushaltshilfe oder der Rentenhöhe.

Des Weiteren wurden auch die Versicherungspflichtgrenzen in der privaten Krankenversicherung angepasst. Personen, deren Einkommen über dieser Grenze lag, konnten sich privat versichern und hatten somit Zugang zu den Leistungen der privaten Krankenversicherungsunternehmen.

Durch die Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenzen erhalten die einzelnen Sozialversicherungszeige - auch ohne Veränderung der Beitragssätze - erhöhte Beitragseinnahmen. Zugleich wirkt sich die Erhöhung der Rechengrößen auch dahingehend aus, dass sich die Leistungen bzw. die Leistungsausgaben erhöhen. Durch diese Veränderung werden die Sozialversicherungsträger weiterhin Beitragseinnahmen und Leistungsausgaben haben, welche mit der wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere mit der Entwicklung der Löhne und Gehälter Schritt halten.

Insgesamt spiegelten die Anpassungen der Sozialversicherungswerte und Rechengrößen im Jahr 2004 die fortschreitende Entwicklung der Arbeits- und Einkommensverhältnisse in Deutschland wider und trugen zur Sicherung und Weiterentwicklung des deutschen Sozialversicherungssystems bei. Die Werte können hier nachgelesen werden:


Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

jährlich: 46.350,00 Euro | monatlich 3.862,50 Euro

Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)

jährlich: 41.850,00 Euro | monatlich 3.487,50 Euro

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung

jährlich 41.550,00 Euro | monatlich: 3.487,50 Euro

Beitragsbemessungsgrenze Rente und Arbeitslosenversicherung:

  • alte Bundesländer monatlich 5.150,00 Euro
  • alte Bundesländer jährlich 61.800,00 Euro
  • neue Bundesländer monatlich 4.350,00 Euro
  • neue Bundesländer jährlich 52.200,00 Euro

Bezugsgröße

  • Bezugsgröße monatlich (West) 2.415,00 Euro
  • Bezugsgröße jährlich (West) 28.980,00 Euro
  • Bezugsgröße monatlich (Ost) 2.030,00 Euro
  • Bezugsgröße jährlich (Ost) 24.360,00 Euro

Geringfügig Beschäftigte bundeseinheitlich 400,00 Euro

Geringverdienergrenze bundeseinheitlich 325,00 Euro

Beitragssätze Sozialversicherung bundeseinheitlich:

  • Pflegeversicherung: 1,7 Prozent
  • Rentenversicherung: 19,5 Prozent
  • Arbeitslosenversicherung: 6,5 Prozent
  • Krankenversicherung: unterschiedlich je Krankenkasse

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