Rechengrößen in der Sozialversicherung 2005

(Endgültige Zahlen der Jahresarbeitsentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2005)

Im Jahr 2005 wurden in Deutschland die Sozialversicherungswerte und Rechengrößen - wie jedes Jahr zum Jahreswechsel - angepasst, was weitreichende Auswirkungen auf verschiedene Bereiche der Sozialversicherung bzw. die einzelnen Zweige der Sozialversicherung hatte. Durch die jähriche Anpassung der Rechengrößen und Sozialversicherung werden die relevanten Werte der Inflation und der Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst, womit die Sozialversicherung hinsichtlich Einnahmen und Leistungsausgaben bzw. Leistungshöhe mit der wirtschaftlichen Entwicklung Schritt hält.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung wurde erhöht. Somit waren Versicherte mit höheren Einkommen verpflichtet, entsprechend höhere Beiträge zu zahlen. Diese Anpassung trug dazu bei, die finanzielle Stabilität der Sozialversicherungssysteme zu gewährleisten und die Leistungen für Versicherte aufrechtzuerhalten. Dadurch änderten sich aber auch die Berechnungen für die Entgeltersatzleistungen, wie Krankengeld, Verletztengeld und Übergangsgeld. 

Auch die Bezugsgröße, die als Grundlage für verschiedene Berechnungen in der Sozialversicherung dient, wurde angehoben. Unter anderem wird die Einkommensgrenze für die Familienversicherung aus der Bezugsgröße errechnet.

Zusätzlich wurden die Versicherungspflichtgrenzen in der privaten Krankenversicherung angepasst. Personen mit einem Einkommen über dieser Grenze hatten die Möglichkeit, sich privat zu versichern und damit Zugang zu den Leistungen der privaten Krankenversicherungsunternehmen zu erhalten.

Diese Maßnahmen spiegelten die fortlaufende Anpassung des deutschen Sozialversicherungssystems an die sich verändernden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen wider. Sie trugen dazu bei, die Stabilität und Leistungsfähigkeit der Sozialversicherung zu erhalten und den Versicherten einen angemessenen Schutz und angemessene Leistungen zu bieten, der auch die aktuelle wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der Arbeitsentgelte berücksichtigte.


Folgend sind die relevanten endgültigen Sozialversicherungswerte und Rechengrößen für das Jahr 2005 zusammengefasst:

Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

jährlich: 46.800,00 Euro | monatlich 3.900,00 Euro

Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)

jährlich: 42.300,00 Euro | monatlich 3.525,00 Euro

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung

jährlich 42.300,00 Euro | monatlich: 3.525,00 Euro

Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung

  • alte Bundesländer monatlich 5.200,00 Euro
  • alte Bundesländer jährlich 62.400,00 Euro
  • neue Bundesländer monatlich 4.400,00 Euro
  • neue Bundesländer jährlich 52.800,00 Euro

Bezugsgröße

  • Bezugsgröße monatlich (West) 2.415,00 Euro
  • Bezugsgröße jährlich (West) 28.980,00 Euro
  • Bezugsgröße monatlich (Ost) 2.030,00 Euro
  • Bezugsgröße jährlich (Ost) 24.360,00 Euro

Geringfügig Beschäftigte bundeseinheitlich 400,00 Euro

Geringverdienergrenze bundeseinheitlich 325,00 Euro

Beitragssätze Sozialversicherung bundeseinheitlich:

  • Pflegeversicherung 1,7%, Kinderlosenzuschlag (ab 01.07.2005) 0,25%
  • Rentenversicherung 19,5%
  • Arbeitslosenversicherung 6,5%
  • Krankenversicherung: unterschiedlich je Krankenkasse, Sonderbeitrag 0,9%

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