SGB XI | Elftes Buch Sozialgesetzbuch
Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch | SGB XI
Das SGB XI (Elftes Buch Soziagesetzbuch) enthält die Vorschriften für die "Soziale Pflegeversicherung".
Das SGB XI legt die Rahmenbedingungen für die Soziale Pflegeversicherung - bzw. Gesetzliche Pflegeversicherung - fest, die darauf abzielt, pflegebedürftige Personen bei der Bewältigung ihres Alltags zu unterstützen und ihnen eine angemessene Versorgung zukommen zu lassen. Es definiert den Pflegebedürftigkeitsbegriff, regelt die Leistungsansprüche der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sowie die Organisation der Pflegeversicherungsträger.
Zu den zentralen Inhalten des SGB XI gehören die Einstufung in Pflegegrade, die Leistungen für ambulante und stationäre Pflege, die Unterstützung pflegender Angehöriger sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der Pflege.
Insgesamt stellt das SGB XI sicher, dass pflegebedürftige Menschen die notwendige Unterstützung erhalten, um ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen zu können, und regelt die Organisation und Finanzierung der Pflegeversicherung in Deutschland.
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