SGB IV | Viertes Buch Sozialgesetzbuch
Das Vierte Buch Sozialgesetzbuch | SGB IV
Das SGB IV (Viertes Buch Soziagesetzbuch) enthält die "Gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung".
Das SGB IV legt allgemeine Bestimmungen für die Sozialversicherung fest, die für alle Zweige (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung) gelten. Es regelt unter anderem die Versicherungspflicht, Beitragszahlungen, die Organisation der Sozialversicherungsträger und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung.
Zu den zentralen Inhalten des SGB IV gehören die Definitionen von versicherungspflichtigen Personen, die Beitragsberechnung und -zahlung, die Meldepflichten der Arbeitgeber sowie die Regelungen für Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte.
Insgesamt schafft das SGB IV die rechtlichen Grundlagen für die Sozialversicherung in Deutschland und regelt die gemeinsamen Vorschriften, die für alle Zweige der Sozialversicherung gelten.
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