SGB VI | Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
Das Sechste Buch Sozialgesetzbuch | SGB VI
Das SGB VI (Sechstes Buch Soziagesetzbuch) enthält die Vorschriften für die "Gesetzliche Rentenversicherung".
Das SGB VI regelt die Gesetzliche Rentenversicherung und legt die Grundlagen für die Alterssicherung der Bürgerinnen und Bürger fest. Es regelt die Versicherungspflicht, Beitragszahlungen, Rentenarten und -berechnungen sowie die Zuständigkeiten der verschiedenen Träger der Rentenversicherung.
Zu den zentralen Inhalten des SGB VI gehören die Rentenversicherungspflicht für Arbeitnehmer und Selbstständige, die Berechnung der Rentenansprüche auf Basis der erworbenen Entgeltpunkte sowie Regelungen für Sonderfälle wie Erwerbsminderung und Hinterbliebenenrenten.
Insgesamt dient das SGB VI dazu, die finanzielle Absicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung oder im Todesfall zu gewährleisten und legt die Rahmenbedingungen für die Gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland fest.
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